Auf öffentlichem Grund (Strassen, Trottoirs, Plätze, Grünanlagen usw.) dürfen ohne entsprechende Bewilligung keine kommerziellen Nutzungen oder anderweitige Belegungen vorgenommen werden.
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Auf öffentlichem Grund (Strassen, Trottoirs, Plätze, Grünanlagen usw.) dürfen ohne entsprechende Bewilligung keine kommerziellen Nutzungen oder anderweitige Belegungen vorgenommen werden.