Laut Artikel 25 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung) entscheidet das Sicherheitsdepartement über Nutzungen, die in der Benutzungsordnung nicht anderweitig geregelt sind. Dazu gehören auch Ausstellungen auf Schiffen, beispielsweise das Weinschiff.
Reichen Sie Ihr Vorhaben vollständig mit vermassten Plänen mit der gesamten Infrastruktur usw. an diese beiden Stellen ein:
1. Für die Bewilligung:
Stadtpolizei Zürich
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
Postfach
8021 Zürich
2. Für die Verfügung:
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn eine Verfügung vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) vorliegt.
Ausnahmen: Schiffe, die nachts nicht an den Schiffstegen befestigt werden, sondern über Nacht in die Werft und morgens wieder zum Schiffsteg gebracht werden, benötigen vom AWEL keine Verfügung. In diesen Fällen ist das Gesuch nur direkt bei der Stadtpolizei (Kommissariat Verwaltungspolizei) einzureichen.
Es darf keine Werbung auf dem öffentlichen Grund für Alkohol und Tabak gemacht werden. Die Schiffe dürfen nicht mit Werbung (Alkohol und Tabak) beschriftet sein.
Weitere Infrastruktur wird auf dem öffentlichen Grund nicht bewilligt. Die Verkaufsveranstaltung findet auf den Schiffen statt.
Im November und Dezember steht jeweils das Friedenslicht fix bei den Schiffstegen.
Gesuche für andere Nutzungsarten sind mit Brief einzureichen.
Postfach
8021 Zürich
- Zugang erschwert