Die vorübergehende Nutzung des öffentlichen Raums für Bereitstellung von Liefer- und Leergut unterliegt dem Art. 11 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung).
- Um eine Verfügung (Bewilligung) zu beantragen, müssen Sie das untenstehende Gesuchsformular ausfüllen und unterschrieben per Post einreichen.
- Liefer- oder Leergut darf nur – bevor es abgeholt bzw. nachdem es geliefert wird – jeweils kurzfristig auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden.
- Recyclingbehältnisse für Ihre Kunden müssen Sie auf privatem Grund platzieren.
Postfach
8021 Zürich
- Zugang erschwert
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Kommissariat Verwaltungspolizei. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.