Die vorübergehende Nutzung des öffentlichen Raums für Bereitstellung von Liefer- und Leergut unterliegt dem Art. 11 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung).
- Um eine Verfügung (Bewilligung) zu beantragen, müssen Sie sich mit der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe in Verbindung setzen.
- Liefer- oder Leergut darf nur – bevor es abgeholt bzw. nachdem es geliefert wird – jeweils kurzfristig auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden.
- Recyclingbehältnisse für Ihre Kunden müssen Sie auf privatem Grund platzieren.
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8021 Zürich
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.