Sie möchten direkt vor Ihrem Geschäft Pflanzenbehälter aufstellen? Das ist mit der entsprechenden Bewilligung möglich.
Die Bewilligung für Pflanzenbehälter bleibt bestehen, bis Sie bei uns den Verzicht auf die Bewilligung einreichen.
Damit Ihr Gesuch bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausreichend Platz: Der öffentliche Grund wird vielseitig genutzt. Es wird geprüft, ob ausreichend Platz für die geplanten Pflanzenbehälter zur Verfügung steht. Die verbleibende Durchgangsbreite muss mindestens 2 Meter betragen.
- Polizeigüterschutz: Polizeigüter sind zum Beispiel öffentliche Ordnung und Sicherheit. Es wird geprüft, ob die geplante Nutzung damit vereinbar ist. Beispielsweise ob die Pflanzenbehälter für Fussgänger*innen ein Hindernis darstellen könnten.
Wenn Sie das Gesuch online einreichen, werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wir benötigen als Beilage folgende Dokumente:
- Massstabgetreuer Belegungsplan des öffentlichen Grunds: Zeichnen Sie auf einem Planausschnitt genau ein, welche Fläche des öffentlichen Grunds genutzt werden soll. Geben Sie die Masse in Meter und Zentimeter an.
- Vereinsstatuten: Nur notwendig, wenn das Gesuch von einem Verein eingereicht wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben. Die Vollmacht kann als Scan eingereicht werden.
Wenn Sie das Gesuch per Post einreichen, benötigen wir folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Massstabgetreuer Belegungsplan des öffentlichen Grunds: Zeichnen Sie auf einem Planausschnitt genau ein, welche Fläche des öffentlichen Grunds genutzt werden soll. Geben Sie die Masse in Meter und Zentimeter an.
- Vereinsstatuten: Nur notwendig, wenn das Gesuch von einem Verein eingereicht wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben.
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung des öffentlichen Grunds eingereicht werden.
Für zu spät eingereichte Gesuche wird die Bewilligung per Wunschdatum nicht garantiert.
Die Kosten für die Bewilligung setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und betragen einmalig rund 190 Franken (Richtwert).
Es gibt keine weiteren Kosten für die Nutzung des öffentlichen Grunds.
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, fallen Dringlichkeitsgebühren an.
Sie können Ihr Gesuch online einreichen oder per Post zustellen.
Wenn Sie Ihr Gesuch online einreichen, erhalten Sie auch die Bewilligung online – schnell und einfach!
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post einreichen, erhalten Sie die Bewilligung per Post.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
- Benötigte Dokumente ausdrucken
- Gesuch vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben
- Alles an folgende Adresse senden:
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
Postfach, 8021 Zürich
Die Verwaltungspolizei prüft das Gesuch auf Vollständigkeit.
Bei offenen Fragen oder allfälligen Anpassungen nimmt die Verwaltungspolizei Kontakt mit den Gesuchstellenden auf.
Die Verwaltungspolizei entscheidet über das Gesuch und informiert die Gesuchstellenden. Im positiven Fall erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.
Postfach
8021 Zürich