Weihnachtsdekoration kann auf dem Boden aufgestellt oder an der Fassade hängend angebracht oder an ein Objekt projiziert werden. Eine Bewilligung ist nötig, wenn die Dekoration auf öffentlichem Grund steht oder darüber angebracht wird (Luftsäule).
Die Bewilligung wird jeweils für eine Saison / Weihnachtszeit erteilt. Sie muss jedes Jahr wieder neu beantragt werden. Ausgenommen davon sind Vereine – sie erhalten eine unbefristete Saison-Bewilligung.
Die bewilligten Zeiten richten sich nach der jährlichen Mitteilung des Elektrizitätswerk Stadt Zürich (ewz). In der Regel sind dies:
Gesamtdauer: von Donnerstag der Kalenderwoche 47, ab 18.00 Uhr bis und mit 6. Januar des Folgejahres, 24.00 Uhr.
Betriebszeiten: von 06.30 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 24.00 Uhr.
Verlängerte Betriebszeiten: am 24. und 25. Dezember sowie am 1. Januar bis 1.00 Uhr des folgenden Tages. Am 31. Dezember bis 3.00 Uhr des folgenden Tages.
Das Elektrizitätswerk ist berechtigt, von den genannten Zeiten abzuweichen.
Damit Ihr Gesuch bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausreichend Platz: Der öffentliche Grund wird vielseitig genutzt. Es wird geprüft, ob ausreichend Platz für die Weihnachtsdekoration zur Verfügung steht.
- Polizeigüterschutz: Polizeigüter sind zum Beispiel öffentliche Ordnung oder Sicherheit. Es wird geprüft, ob die geplante Nutzung damit vereinbar ist. Beispielsweise ob die Verkehrssicherheit gegeben ist (keine Sicht-Einschränkungen, keine Behinderung des öffentlichen sowie Individualverkehrs).
- Die Beleuchtung ist nicht animiert (beispielsweise keine Farbwechsel, kein alternierendes Ein-/Ausschalten).
Wenn Sie das Gesuch online einreichen, werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wir benötigen als Beilage folgende Dokumente:
- Belegungsplan des öffentlichen Grunds oder Foto
- Projektbeschrieb Projektion: Wenn Sie eine Projektion planen, wird eine detaillierte Dokumentation benötigt.
- Vereinsstatuten: Nur notwendig, wenn das Gesuch von einem Verein eingereicht wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben. Die Vollmacht kann als Scan eingereicht werden.
Wenn Sie das Gesuch per Post einreichen, benötigen wir folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Belegungsplan des öffentlichen Grunds oder Foto
- Projektbeschrieb Projektion: Wenn Sie eine Projektion planen, wird eine detaillierte Dokumentation benötigt.
- Vereinsstatuten: Nur notwendig, wenn das Gesuch von einem Verein eingereicht wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben.
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung des öffentlichen Grunds eingereicht werden.
Für zu spät eingereichte Gesuche wird die Bewilligung per Wunschdatum nicht garantiert.
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.
Sie betragen für die Bewilligung in der Regel rund 50 Franken (Richtwert).
Es gibt keine weiteren Kosten für die Nutzung des öffentlichen Grunds.
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, fallen Dringlichkeitsgebühren an.
Sie können Ihr Gesuch online einreichen oder per Post zustellen.
Wenn Sie Ihr Gesuch online einreichen, erhalten Sie auch die Bewilligung online – schnell und einfach!
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post einreichen, erhalten Sie die Bewilligung per Post.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
- Benötigte Dokumente ausdrucken.
- Gesuch vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Alles an folgende Adresse senden:
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
Postfach, 8021 Zürich
Die Verwaltungspolizei prüft das Gesuch auf Vollständigkeit.
Das Gesuch wird weiteren betroffene Amtsstellen zur Prüfung und Stellungnahme gegeben. Sie melden der Verwaltungspolizei, ob die Nutzung möglich ist. Falls die Nutzung nur eingeschränkt möglich ist, geben sie Auflagen bekannt.
Bei offenen Fragen oder allfälligen Anpassungen nimmt die Verwaltungspolizei Kontakt mit den Gesuchstellenden auf.
Die Verwaltungspolizei entscheidet über das Gesuch und informiert die Gesuchstellenden. Im positiven Fall erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.
Postfach
8021 Zürich