In der Stadt Zürich werden pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage für den Detailhandel bestimmt, an denen es für das Offenhalten der Geschäfte und die Beschäftigung der Angestellten keine Bewilligung der Verwaltungspolizei benötigt. Anstelle dieser offiziellen verkaufsoffenen Sonntage können Geschäfte des Fahrzeughandels maximal zwei alternative Sonntage wählen, an denen sie ihr Geschäft offenhalten möchten. Beispielsweise für eine Frühlings- und/oder Herbstausstellung.
Wenn Sie ein Geschäft des Auto-, Motorrad-, Fahrrad- oder Campinghandels besitzen und es an einem Sonntag offenhalten möchten, brauchen Sie eine Bewilligung für das Öffnen des Geschäfts und eine Bewilligung für die Sonntagsarbeit der Angestellten. Reichen Sie uns dazu mindestens vier Wochen im Voraus das «Gesuch um Bewilligung verkaufsoffener Sonntag für den Fahrzeughandel inklusive Arbeitszeitbewilligung» ein.
Die Stadtpolizei Zürich ist ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr für die Bewilligung von vorübergehender Nacht- und Sonntagsarbeit auf dem Gebiet der Stadt Zürich zuständig.
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch neu beim kantonalen Arbeitsinspektorat ein. Weitere Informationen und das Gesuch finden Sie auf der Seite des kantonalen Arbeitsinspektorats.