Im Festperimeter von Grossveranstaltungen in der Stadt Zürich ist es Verkaufsgeschäften möglich, vor dem Geschäft einen Verkaufsstand aufzustellen und zu betreiben. Das Sicherheitsdepartement erlässt dazu jeweils eine entsprechende Verfügung. Auf Basis dieser Verfügung können die Bewilligungen ausgestellt werden.
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung des öffentlichen Grunds eingereicht werden.
Für zu spät eingereichte Gesuche wird die Bewilligung per Wunschdatum nicht garantiert.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.
Reichen Sie zusammen mit dem Gesuchsformular einen Situationsplan ein, auf dem der Standort des Geschäfts sowie des geplanten Verkaufsstands eingezeichnet ist.