Passantenbefragungen fallen unter Art. 25 des Reglements über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsordnung). Marktforschungsinstitute, Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, Privatpersonen und öffentliche Institutionen sowie Schulen können eine Bewilligung beantragen.
- Passantenbefragungen dienen vorwiegend der Marktforschung oder erfolgen im Rahmen eines Schulprojektes.
- Für Umfragen von Schulen gelten die unten aufgeführten speziellen Auflagen und Bedingungen.
- Das Gesuch für die Passantenbefragung muss möglichst frühzeitig beim Kommissariat Verwaltungspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, eingereicht werden.
Erlaubt ist
- Befragungen müssen neutral gestaltet sein
- Örtlichkeiten sind in der ganzen Stadt frei wählbar (Kreise 1–12)
- Zeiten: Montag – Samstag: 7.00 – 20.00 Uhr
Untersagt ist
- Befragungen dürfen nicht über ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Firma erfolgen.
- Es dürfen keine persönlichen Daten aufgenommen werden.
- Bei den Umfragen dürfen Sie keine Flyer, Geschenke oder Werbeartikel usw. abgeben.
- Es dürfen keine Aufbauten, wie z. B. Tische und Stühle usw. aufgestellt werden.
- Fussgänger*innen dürfen nicht behindert werden.
- Die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.
- An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Passantenbefragungen durchgeführt werden.
(Liste nicht abschliessend)
- Gesuchsformular
- Kompletter Fragebogen
Für Schülerinnen- und Schüler-Umfragen gelten die aufgeführten Auflagen und Bedingungen. Für Umfragen, die Ausbildungszwecken dienen, werden jedoch keine Benutzungsgebühren verrechnet. Einzelne Umfragen durch Schüler*innen sind ausnahmsweise bewilligungsfrei.
Werden jedoch Umfragen von grösseren Schülergruppen am gleichen Ort durchgeführt, muss ein Gesuch der Stadtpolizei Zürich, Verwaltungspolizei, eingereicht werden. Gesuchstellerin muss in diesem Falle die Schule sein.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zum Reglement über die Benutzung des öffentlichen Grunds (Benutzungsgebührenordnung) und den Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.