An vorgegebenen Plätzen in der Stadt Zürich kann Werbung wie Flyer oder Give-Aways an Passant*innen verteilt werden. Das Verteilen ist möglich von Montag bis Samstag (ausgenommen an Feiertagen), jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr. Für diese Nutzung des öffentlichen Grunds braucht es eine Bewilligung.
Die möglichen Verteilorte finden Sie im Online-Gesuch und können dort direkt Ihren gewünschten Platz anwählen.
Wenn Sie Ihr Gesuch postalisch einreichen möchten, finden Sie die möglichen Standorte in unten verknüpfter Liste. Den gewünschten Standort müssen Sie dann in das Gesuchsformular übertragen.
Damit Ihr Gesuch bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausreichend Platz: Der Standort ist zum gewählten Zeitpunkt nicht bereits anderweitig belegt.
- Polizeigüterschutz: Polizeigüter sind zum Beispiel öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Ruhe. Es wird geprüft, ob die geplante Nutzung damit vereinbar ist.
- Im Kreis 1 dürfen maximal 3 Werbeaktionen pro Jahr für das gleiche Produkt oder Unternehmen durchgeführt werden.
- Vor dem eigenen Geschäft und in den Kreisen 2 bis 12 (Standort gemäss Liste) können weitere Verteilaktionen durchgeführt werden.
- Pro Standort und Verteilaktion dürfen maximal 3 Personen Werbematerial verteilen.
- Nicht verteilt werden dürfen: Produkte in Originalgrösse (ausser, sie sind klar als Werbemuster gekennzeichnet), Kataloge, Werbung für Tabakwaren, Alkoholwerbung und sexistische Werbung.
- Es darf keine Infrastruktur wie Tische, Fahnen usw. verwendet werden.
Wenn Sie das Gesuch online einreichen, werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wir benötigen als Beilage folgende Dokumente:
- Scan oder Foto des Werbematerials, das verteilt wird.
- Vereinsstatuten und Protokoll Vereinsversammlung: Die Dokumente werden benötigt, wenn das Gesuch durch einen Verein gestellt wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben. Die Vollmacht kann als Scan eingereicht werden.
Wenn Sie das Gesuch per Post einreichen, benötigen wir folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular.
- Kopie oder Foto des Werbematerials, das verteilt wird.
- Vereinsstatuten und Protokoll Vereinsversammlung: Die Dokumente werden benötigt, wenn das Gesuch durch einen Verein gestellt wird.
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben.
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung des öffentlichen Grunds eingereicht werden.
Aufgrund des beschränkten Platzangebots können Gesuche maximal 3 Monate vor der geplanten Verteilaktion eingereicht werden.
Für zu spät eingereichte Gesuche wird die Bewilligung per Wunschdatum nicht garantiert.
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.
Sie betragen für die Bewilligung in der Regel rund 120 Franken (Richtwert).
Hinzu kommen Kosten für die Nutzung des öffentlichen Grunds. Diese betragen 55 Franken pro Person, Tag und Ort.
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, fallen Dringlichkeitsgebühren an.
Sie können Ihr Gesuch online einreichen oder per Post zustellen.
Wenn Sie Ihr Gesuch online einreichen, erhalten Sie auch die Bewilligung online – schnell und einfach!
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post einreichen, erhalten Sie die Bewilligung per Post.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
- Benötigte Dokumente ausdrucken.
- Gesuch vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Alles an folgende Adresse senden:
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gewerbe
Hohenbühlstrasse 15
Postfach, 8021 Zürich
Die Verwaltungspolizei prüft das Gesuch auf Vollständigkeit.
Bei offenen Fragen oder allfälligen Anpassungen nimmt die Verwaltungspolizei Kontakt mit den Gesuchstellenden auf.
Die Verwaltungspolizei entscheidet über das Gesuch und informiert die Gesuchstellenden. Im positiven Fall erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.
Postfach
8021 Zürich