Wenn Ihr Hund gestorben ist, dann laden Sie am Ende des Formulars die Bescheinigung des*der Tierarztes*Ärztin oder Tierkrematoriums hoch. 
Bei der Hundesteuer gilt folgendes: 
- Bei Tod vor dem 30. Juni wird Ihnen 50 % der Hundesteuer erstattet
 - Bei Tod nach dem 30. Juni erhalten Sie keine Rückerstattung.