In der Stadt Zürich braucht es für den Betrieb von Lautsprechern im Freien, in Fahrnisbauten (temporäre Installationen) oder in Zelten eine Bewilligung.
Ob die Lautsprecher auf privatem oder öffentlichem Grund abgespielt werden, macht keinen Unterschied.
Ein Lautsprecher kann grundsätzlich nur unter den folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- Längstens bis zum Beginn der Nachtruhe, um 22.00 Uhr, während der gesetzlichen Sommerzeit freitags und samstags jeweils bis 23.00 Uhr
- Betrieb auf Dachterrassen und in Höfen nur in Hintergrundlautstärke
- Der Lautsprecher wird nicht für kommerzielle Reklamezwecke verwendet
- Sie informieren die Anwohnenden frühzeitig mit einem Rundschreiben über den geplanten Betrieb des Lautsprechers
Wenn Sie das Gesuch online einreichen, werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wir benötigen als Beilage folgende Dokumente:
- Rundschreiben an die Anwohnenden (optional)
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben. Die Vollmacht kann als Scan eingereicht werden.
Wenn Sie das Gesuch per Post einreichen, benötigen wir folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Rundschreiben an die Anwohnenden (optional)
- Vertretungsvollmacht: Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben.
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der Verwendung des Lautsprechers eingereicht werden.
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Sie betragen in der Regel 108 Franken.
Wenn die oben aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden, fallen Dringlichkeitsgebühren an.
Dringlichkeitsgebühren:
- sehr kurzfristig (unter 48 Std.) Fr. 100.–
- kurzfristig (unter 72 Std.) Fr. 50.–
Sie können Ihr Gesuch online einreichen oder per Post zustellen.
Wenn Sie Ihr Gesuch online einreichen, erhalten Sie auch die Bewilligung online – schnell und einfach!
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post zustellen, erhalten Sie die Bewilligung per Post.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
- Benötigte Dokumente ausdrucken
- Gesuch vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben
- Alles an folgende Adresse senden;
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Lärmschutz
Postfach
Hohenbühlstrasse 15
8021 Zürich
Die Verwaltungspolizei prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei offenen Fragen oder allfälligen Anpassungen nehmen wir Kontakt mit den Gesuchstellenden auf.
Die Verwaltungspolizei entscheidet über das Gesuch und informiert die Gesuchstellenden.
Postfach
8021 Zürich