Das Sozialdepartement finanziert diese Massnahmen:
- Weiterbildungen in der Säuglingsbetreuung
- Studium HF Kindheitspädagogik
- Weiterbildungen und Prozessbegleitung in der Qualitätsentwicklung
- Objektsubventionen – Finanzielle Unterstützung von Projekten im Bereich der Frühen Kindheit
Sie erhalten einen Beitrag, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben einen gültigen Vertrag (Kontrakt) mit dem Sozialdepartement.
- Als Kita erfüllen Sie alle Anforderungen von der Krippenaufsicht und vom Kontraktmanagement.
- Sie verfügen über zusätzliche Personalressourcen zur Umsetzung der Massnahmen.
Es handelt sich um Objektbeiträge (Ermessenssubventionen) und es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf den ersuchten Betrag.
Damit Ihr Gesuch behandelt werden kann:
- Sie haben einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich.
- Sie reichen das Gesuch online oder per Post ein - nicht per E-Mail oder Telefon.
Für die mitfinanzierten Massnahmen werden separate Gesuchsformulare und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt. Pro Kita und Massnahme ist je ein Gesuch zu stellen. Die Gesuche sind in digitaler Form auf der Kollaborationsplattform zu stellen. Dazu müssen das Kontaktformular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden.
Die Kollaborationsplattform KiBEA (Kollab) ermöglicht die webbasierte Zusammenarbeit und den sicheren elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen dem Sozialdepartement und den Kontraktpartner*innen. Der Zugang zu Kollab muss vorgängig beim Team Elternbeiträge beantragt werden.
Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie weiter unten auf der Seite. Das folgende Merkblatt informiert über die Beantragung der finanziellen Unterstützung für die Massnahmen zur Förderung der Qualität in Zürcher Kitas:
Zur Unterstützung von Projekten und Massnahmen im Bereich Qualitätsentwicklung und Innovation kann das Sozialdepartement finanzielle Beiträge in der Form von Objektsubventionen leisten. Trägerschaften, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Gesuche werden vom Kontraktmanagement des Sozialdepartements laufend beurteilt.
Bereiten Sie folgende Dokumente vor:
- Antrag und Begründung: Begründung für Gesuch mit Bedarfsnachweis und gewünschter Beitrag, Zeitraum, Ressourcen...
Weitere Unterlagen:
- Aktuellste Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Revisionsbericht (nur bei Trägerschaften notwendig, die bereits über einen Jahresabschluss verfügen)
- Konzept
- Offerte(n)
- Budget
Per Post
Sie können Ihr Gesuch auch per Post einreichen.
- Benötigtes Gesuchsformular ausfüllen und ausdrucken
- Antrag persönlich unterschreiben
- Weitere Unterlagen beilegen
- Alles an folgende Adresse senden:
Sozialdepartement Stadt Zürich
Kontraktmanagement
Werdstrasse 75
Postfach, 8036 Zürich
Zur Förderung der Qualität der Säuglingsbetreuung unterstützt das Sozialdepartement die Teilnahme an Weiterbildungen im Bereich der Säuglingsbetreuung. Das Sozialdepartement stellt dafür eine Liste mit anerkannten Weiterbildungen zur Verfügung. Die Kitas melden sich selbständig für das Angebot beim jeweiligen Ausbildungsinstitut an. Das Angebot richtet sich an ausgebildete Betreuungspersonen. Die externen Kurskosten, die Personalkosten für die Weiterbildung und der kitainterne Wissenstransfer im Umfang von 15 Stunden werden finanziert.
Zur Förderung der Qualifikation der Betreuungspersonen unterstützt das Sozialdepartement das Studium HF Kindheitspädagogik.
Folgende Kosten werden finanziert:
- Personalkosten für die Praxisanleitung der Studierenden
- die Studiengebühren
- und, falls nötig, die Ausbildungskosten für neue Praxisausbildner*innen
- Es können auch bereits laufende Ausbildungen ab dem 1.1.2023 mitfinanziert werden.
Die Kitas bzw. die Studierenden melden sich selbstständig bei den jeweiligen Höheren Fachschulen an:
- Artiset Bildung Zug (Anmeldeverfahren dreimal jährlich)
- agogis Zürich (Anmeldeschluss 3.1.2026)
- BFF Bern (Anmeldeschluss 31.8.2025)
- BFS Basel (Anmeldschluss 1.12.2025)
Bei Bedarf können das Sozialdepartement und die Höheren Fachschulen die Kitas darin unterstützen, Lösungen für eine externe Praxisausbildung zu finden. Hierzu verweisen wir gerne auf die Organisation der Arbeit (OdA) Sozialberufe Zürich, die externe Praxisausbildungen anbietet und die Kitas bei der Erarbeitung eines Ausbildungskonzepts unterstützt. Die OdA-Leistungen werden ebenfalls durch das Sozialdepartement mitfinanziert.
Zur Förderung der Qualitätsentwicklung unterstützt das Sozialdepartement die Begleitung und Weiterbildung der Qualitätsentwicklung der Qualitätsfachstelle der ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften). Diese bietet eine Selbsteinschätzung und ein modular aufgebautes Programm für Begleitung und Weiterbildung in der Qualitätsentwicklung an. Die Module sind auf die verschiedenen Ausgangslagen der Kitas abgestimmt, unterstützen den Einstieg und fördern die Auseinandersetzung mit Qualitätsthemen, vermitteln Prozess- und Fachwissen und bieten in der konkreten Umsetzung vor Ort Unterstützung. Die Kitas melden sich selbständig für das Angebot bei der Qualitätsfachstelle an. Detaillierte Angaben finden sie auf der Website der ZHAW. Die externen Kosten für das Modul, die Arbeitszeit für die Weiterbildungen und die benötigten internen Personalressourcen für das gesamte qualifizierte und unqualifizierte Betreuungspersonal in der Kita (60 Stunden/Jahr für die Kitaleitung und 30 Stunden/Jahr pro Vollzeitstelle für das Betreuungspersonal) werden von der Stadt Zürich finanziert.
Die Kita informiert sich auf der Website der Qualitätsfachstelle für Kitas (ZHAW) über das Unterstützungsangebot und die Module.
Die Kita macht online eine anonyme Selbsteinschätzung. Danach wählt sie ein passendes Modul aus.
Die Kita meldet sich bei der ZHAW für das ausgewählte Modul an (T +58 934 86 36, kita.fachstelle@zhaw.ch).
Zwischen der Kita und der ZHAW wird ein Vertrag zur Teilnahme am Modul abgeschlossen.
Die Kita nimmt am gebuchten Modul teil und arbeitet an der Qualitätsentwicklung.
Nach dem Modul bekommt die Kita von der ZHAW eine offizielle Teilnahmebestätigung.
Die Kita stellt beim Sozialdepartement (SD) über die Kollaborationsplattform einen Antrag für die Finanzierung der externen und internen Kosten.
Das SD prüft den Antrag und zahlt den Beitrag aus.
Die Kita lädt die Teilnahmebestätigung spätestens 6 Monate nach Erhalt auf der Kollaborationsplattform hoch.
Die Kita überlegt, wie sie weiter an der Qualität arbeiten möchte – und nimmt erneut Kontakt mit der ZHAW auf. Das SD finanziert die Begleitung in der Qualitätsentwicklung langfristig.
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen in der Frühen Kindheit. Damit können Beiträge an bestehende Einrichtungen für betriebswirtschaftliche Massnahmen, Evaluationen, Beratung sowie für ausserordentliche Anschaffungen, Umzüge und bauliche Aufwendungen gesprochen und in Ausnahmefällen auch Starthilfen für Krippengründungen und -erweiterungen mitfinanziert werden. Ein Gesuch für eine Starthilfe bei der Stadt Zürich können Sie nur stellen, wenn Sie bereits ein Gesuch um Anstossfinanzierung beim Bund gestellt haben, dies abgelehnt wurde oder die Antragstellung nicht möglich ist.
- Zugang barrierefrei
- Es sind 2 Behindertenparkplätze verfügbar.