Kitas und private Kinderhorte benötigen eine Betriebsbewilligung. Die Bewilligung wird auf die Trägerschaft ausgestellt.
Eine Bewilligung ist nötig, wenn das Angebot wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuung anbietet und regelmässig 7 oder mehr Plätze umfasst.
Sie brauchen eine Betriebsbewilligung, wenn Sie eine Kita oder einen privaten Kinderhort in der Stadt Zürich betreiben möchten.
Das gilt für Angebote, die regelmässig 7 oder mehr Plätze anbieten und während mindestens 25 Stunden pro Woche Betreuung leisten.
Zum Zeitpunkt der Eröffnung muss die Betriebsbewilligung vorliegen.
Vor der Eröffnung müssen Sie ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung einreichen.
Die Betriebsbewilligung wird erteilt nach:
- Besichtigung der Räumlichkeiten
- Prüfung des eingereichten Gesuchs
Neue Räumlichkeiten müssen vorgängig von der Krippenaufsicht besichtigt werden. Nehmen Sie deshalb vor Abschluss des Mietvertrags Kontakt mit der Krippenaufsicht auf, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Bewilligung erneuern
Reichen Sie das Gesuch um Erneuerung spätestens 3 Monate vor Ablauf der bestehenden Bewilligung ein.
Die Krippenaufsicht prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Danach wird ein Aufsichtsbesuch durchgeführt und die neue Betriebsbewilligung erstellt.
Melden Sie wesentliche Änderungen spätestens 3 Monate im Voraus der Krippenaufsicht.
Dazu gehören Änderungen:
- der konzeptionellen Ausrichtung
- der Organisation
- der räumlichen Gegebenheiten
- des Platzangebots
- der Altersstruktur
- der Kitaleitung
- der Einstellung des Betriebs
Informieren Sie die Krippenaufsicht auch, wenn bewilligungsrelevante Vorgaben nicht mehr erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel Personalbestand, Betreuungsschlüssel oder das Erfordernis einer pädagogischen Leitung.
Damit eine Betriebsbewilligung erteilt werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt.
- Das Gesuch wird mindestens 3 Monate vor der geplanten Eröffnung eingereicht.
- Neue Räumlichkeiten wurden vorgängig mit der Krippenaufsicht besichtigt.
- Die kantonalen gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
Bereiten Sie die Unterlagen vor, die zu Ihrem Angebot passen. Für Kitas und private Kinderhorte gelten unterschiedliche Anforderungen.
Bei Neueröffnung
Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- Konzept oder Konzepte
- pädagogische Leitideen, Ziele der Betreuung und Ausgestaltung des Angebots
- Massnahmen zur Verhinderung von physischer, psychischer und sexueller Gewalt
- Sicherheitsvorkehrungen
- Qualitätssicherung
- Statuten oder Gründungsprotokoll
- beglaubigter Handelsregisterauszug
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Abnahme oder Bezugsfreigabe des Amts für Baubewilligungen
- Abnahme oder Bezugsfreigabe von Schutz und Rettung / Feuerpolizei
- Abnahme oder Bezugsfreigabe von Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich
- Anmeldung beim Lebensmittelinspektorat
- offizielle Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Raumnummerierung
- Finanzplanung der Trägerschaft für die ersten 3 Betriebsjahre
- Plankostenrechnung für die Kita für die ersten 3 Betriebsjahre
- letzte Jahresrechnung der Trägerschaft, wenn die Trägerschaft bereits besteht
Bei Erneuerung oder Anpassung
Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- Kostenrechnung für die Kita
- letzte Jahresrechnung der Trägerschaft
- Präsenzlisten des Vormonats für jede Gruppe mit Name, Geburtsdatum und korrekter Gewichtung der Platzzahl der anwesenden Kinder
- Arbeitspläne des Vormonats mit Vor- und Nachname, Funktion, Stellenumfang und genauen Anwesenheitszeiten inklusive Pausen der einzelnen Mitarbeitenden
Bei Neueröffnung
Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- Konzept oder Konzepte
- pädagogische Leitideen, Ziele der Betreuung und Ausgestaltung des Angebots
- Angaben zur Zusammenarbeit mit Eltern und Schule
- besondere Massnahmen bei abweichenden Gruppengrössen
- Massnahmen zur Verhinderung von physischer, psychischer und sexueller Gewalt
- Sicherheitskonzept
- Statuten oder Gründungsprotokoll
- beglaubigter Handelsregisterauszug
- Muster des Betreuungsvertrags inklusive Aufnahme- und Abmeldemodalitäten
- Elternbeitragsreglement
- Ausbildungsnachweise
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Abnahme oder Bezugsfreigabe des Amts für Baubewilligungen
- Abnahme oder Bezugsfreigabe von Schutz und Rettung / Feuerpolizei
- Abnahme oder Bezugsfreigabe von Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich
- Anmeldung beim Lebensmittelinspektorat
- offizielle Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Raumnummerierung
- Finanzplan für die ersten 3 Betriebsjahre des Horts
Bei Erneuerung oder Anpassung
Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- Budget
- aktuelle Jahresrechnung
- Präsenzlisten des Vormonats für jede Gruppe mit Name, Geburtsdatum und korrekter Gewichtung der Platzzahl der anwesenden Kinder
- Arbeitspläne des Vormonats mit Vor- und Nachname, Funktion, Stellenumfang und genauen Anwesenheitszeiten inklusive Pausen der einzelnen Mitarbeitenden
Reichen Sie das Gesuch spätestens 3 Monate vollständig ein vor:
- der geplanten Eröffnung
- dem Ablauf einer bestehenden Bewilligung
- wesentlichen Änderungen der konzeptionellen Ausrichtung, der Organisation oder der räumlichen Gegebenheiten
- Änderungen des Platzangebots oder der Altersstruktur
- der Einstellung des Betriebs
Für das Bewilligungsverfahren wird grundsätzlich eine Gebühr von 500 Franken erhoben.
Sie können das Bewilligungsgesuch online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Sie können Ihr Bewilligungsgesuch auch per Post einreichen.
Gehen Sie so vor:
- Drucken Sie das passende Gesuch aus.
- Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Unterschreiben Sie das Gesuch.
- Senden Sie alles an die Krippenaufsicht.
Adresse:
Sozialdepartement
Krippenaufsicht
Werdstrasse 75
8036 Zürich
Die Krippenaufsicht prüft Ihr Gesuch inhaltlich und auf dessen Vollständigkeit.
Die Krippenaufsicht kontaktiert Sie zwecks Terminvereinbarung für das Bewilligungsgespräch.
Sie erhalten die Bewilligung in Form einer Verfügung.
Einige Monate nach der Eröffnung, besucht die Krippenaufsicht das eingerichtete und belebte Kinderbetreuungsangebot.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung für eine Kita oder einen privaten Kinderhort ergeben sich aus rechtlichen Grundlagen von Bund und Kanton.