Ein*e Beiständ*in übernimmt die Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen wahrnehmen kann. Oft wird dabei ein*e Berufsbeiständ*in eingesetzt. Gewisse Mandate eignen sich aber auch für Privatpersonen. Sind Sie interessiert?
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt:
Es braucht verschiedene Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft errichtet. Eine Person muss an einem Schwächezustand leiden. Daraus muss sich eine Hilfsbedürftigkeit ergeben. Nur wenn diese beiden Elemente gegeben sind, ist eine Beistandschaft indiziert. Ein Schwächezustand kann zum Beispiel eine Demenz sein. Die Hilfsbedürftigkeit zeigt sich darin, dass niemand aus dem Umfeld Unterstützung bietet und die betroffene Person zum Beispiel mit der Bezahlung der Rechnungen nicht mehr zurechtkommt.
In der Regel sind es betagte Menschen, die von privaten Beiständ*innen betreut werden. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen, welche in einer Institution leben oder Demenzbetroffene können durch Privatpersonen betreut werden. Entscheidend ist eine gute Übereinstimmung. Die Fähigkeiten und Wünsche der Beiständ*in sollen möglichst gut zu den Bedürfnissen der betroffenen Person passen. Beistandschaften für Kinder und Jugendliche werden ausschliesslich von Fachpersonen geführt.
Mit der Ernennung zur privaten Beistandsperson gibt die KESB einen passenden Aufgabenkatalog vor (Wohnen/Unterbringung/Soziales/Gesundheit mit medizinischen Vertretungsbefugnissen/Administration Finanzen). Innerhalb dieses Aufgabenkatalogs muss bei jeder Frage entschieden werden, ob die betroffene Person selbständig handeln kann oder ob sie Hilfe braucht, also durch ihre Beistandsperson vertreten werden muss.
Aufgabe eines*einer Beiständ*in ist es, sich für das Wohl und die Rechte der betroffenen Person einzusetzen. Manchmal muss man sich auch gegenüber Dritten standhaft zum Wohl der verbeiständeten Person durchsetzen. Meistens sind Sie als Beiständ*in für die ganze Administration und die Finanzen zuständig. Dabei kümmern Sie sich um die unterschiedlichsten Leistungen der Sozialversicherungen, den Zahlungsverkehr, die Steuererklärung und um die Krankenkasse. Als Beiständ*in ist man die Ansprechperson für verschiedenste Anliegen und Bedürfnisse der betroffenen Person. Dabei fällt einem die Rolle als Organisator*in oder auch Manager*in zu. Mandate können anspruchsvoll und komplex sein oder sich dahin entwickeln.
Um eine private Beistandschaft zu führen, braucht es neben sozialer Kompetenz auch kaufmännisches Geschick und viel Engagement.
Das Team der Begleitung private Beiständinnen und Beistände der Sozialen Dienste unterstützt private Beistandspersonen. Allen Privatbeiständ*innen steht ein persönlicher Coach zur Seite. Diese Person kann jederzeit um Rat und Unterstützung gebeten werden. Im Gegenzug haben wir die Erwartung, dass die neuen Beiständ*innen die drei vorgesehenen Coaching-Termine im ersten Jahr ihrer Mandatsführung zuverlässig wahrnehmen.
Auch Berufstätige können eine Beistandschaft übernehmen. Der Zeitaufwand ist am Anfang meistens höher, d.h. mehrere Stunden pro Woche. Ist das Mandat einmal eingerichtet, braucht eine gute Mandatsführung durchschnittlich 8 bis 10 Stunden pro Monat. Manchmal ist es mehr, manchmal auch weniger. Die betroffene Person muss regelmässig besucht werden. Die Anzahl dieser Besuche soll den Bedürfnissen der verbeiständeten Person entsprechen.
Die Erwartung ist, dass Sie sich längerfristig engagieren. Ideal ist eine Führung der Beistandschaft über mehrere Jahre hinweg. Anderseits machen Sie das freiwillig und können die Beistandschaft aus wichtigen Gründen wieder abgeben. Dazu braucht es ein begründetes Rücktrittsgesuch an die KESB.
Als Beiständ*in sind Sie Ansprechperson für die verschiedensten Anliegen und Bedürfnisse rund um die verbeiständete Person. Wenn Sie mehrmals pro Jahr über längere Zeit im Ausland sind, ist eine verantwortungsbewusste Mandatsführung nicht möglich.
Es braucht eine gewisse Ruhe und Standhaftigkeit, um eine Beistandschaft erfolgreich zu führen. Sie sollten sich daher in einer stabilen persönlichen Situation befinden. Ist das eigene Leben von Turbulenzen gezeichnet, spricht dies gegen ein Engagement als Beistandsperson.
Sie übernehmen Verantwortung für einen Menschen und unterstützen ihn. Die Erfahrungen aus Ihrem Arbeitsleben und Ihrer Biografie fliessen ein. Sie können Neues lernen und Einblicke in Bereiche gewinnen, die Sie bisher vielleicht nicht gekannt haben. Einem Menschen umfassend beizustehen, dessen Interessen zu wahren und ihn in seiner Selbstbestimmung zu unterstützen, bringt oft eigenen Gewinn und kann bereichernd sein.
Als Privatperson eine Beistandschaft zu übernehmen, kann keine Erwerbsgrundlage sein. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Im Vordergrund steht der Dienst am Mitmenschen und der Gesellschaft. Ein Recht auf ein Mandat gibt es nicht. Es kann Monate dauern, bis ein passendes Mandat kommt und vermittelt werden kann. Alle aktiven Beiständ*innen werden pauschal entschädigt. Sie können ihre Spesen abrechnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und stellen es uns mit Ihrem Lebenslauf via Kontaktformular oder per Post zu. Danach geht es wie folgt weiter:
- Wir laden Sie zu einem Gespräch ein.
- Wir klären Ihren Leumund ab (Strafregisterauszug, Betreibungsauskunft, Steuersituation).
- Sie besuchen unseren Einführungskurs und entscheiden, ob es weitergehen soll.
- Sind alle Punkte positiv, gehören Sie zu den einsatzbereiten privaten Beiständ*innen.
- Wenn ein geeignetes Mandat eintrifft, stellen wir es Ihnen vor.
- Die KESB setzt Sie mit einem Beschluss als Beiständ*in ein.
- Wir begleiten Sie mit einem engagierten Coaching während der Mandatsführung.
Das Magazin für private Beiständ*innen
Zweimal jährlich informieren wir unsere privaten Beiständ*innen zu verschiedenen Themen rund um die Beistandschaft.
Passwortgeschützter Bereich
Was passiert, wenn ein behindertes Kind volljährig wird – und Eltern plötzlich nicht mehr automatisch für ihr eigenes Kind handeln können?
Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern gegenüber Behörden, Banken, IV-Stellen oder Versicherungen. Ab diesem Zeitpunkt braucht es eine offizielle Regelung – in der Regel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Unser Merkblatt erläutert verständlich, aus welchen Gründen eine Beistandschaft eingerichtet wird und wie das Verfahren bei der KESB abläuft. Es zeigt die einzelnen Verfahrensschritten auf und erklärt die Aufgabe der Eltern bis zur Errichtung der Beistandschaft.
[00:00:00] - Intro
Herzlich willkommen zu unserem Podcast zum Thema Beistandschaften für erwachsene Kinder mit Behinderung.
Wir – die Sozialen Dienste der Stadt Zürich – begleiten über unsere Beratungsstelle private Beiständ*innen. In unserer Arbeit begegnet uns dabei immer wieder ein zentrales Thema, das wir in diesem Podcast näher beleuchten möchten:
Was passiert eigentlich, wenn das eigene Kind mit einer Behinderung volljährig wird – und Eltern plötzlich die Rolle von Beistandspersonen übernehmen?
Welche Fragen stellen sich in dieser Situation? Wie läuft der Übergang konkret ab? Und welche Rolle spielt dabei die KESB, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Diesen Fragen gehen wir heute in einem gemeinsamen Gespräch nach.
Es nehmen teil:
- Karin Zogg, sie begleitet als Coach der Beratungsstelle Begleitung private Beiständ*innen der Stadt Zürich betroffene Familien und führt das Gespräch
- Roger Fayet—Vater und zugleich offizielle Beistandsperson des eigenen erwachsenen Kindes.
- Und Christian Kistler – Behördenmitglied der KESB Zürich
[00:01:22] – Karin Zogg
Herzlich willkommen und danke, dass ihr heute an diesem Gespräch dabei seid. Herr Fayet, wann wurde Ihnen bewusst, jetzt müssen wir etwas tun, sonst dürfen wir bald nicht mehr für unser Kind handeln?
[00:01:39] - Roger Fayet
Wir wurden von der Schule unseres Sohnes, von der Vivenda 15plus, darauf aufmerksam gemacht, dass die Volljährigkeit unseres Kindes ein Thema ist und damit auch die Beistandschaft oder eine mögliche Beistandschaft. Die Schule organisierte dann auch einen Abendvortrag mit einer Fachperson. Und ich würde sagen, ohne die Information der Schule wären wir vermutlich nicht, oder jedenfalls nicht rechtzeitig, auf das Thema aufmerksam geworden.
[00:02:09] - Karin Zogg
Und was haben Sie dann konkret unternommen? Was war der erste Schritt?
[00:02:15] - Roger Fayet
Wir sind sofort gegangen, wie uns das damals diese Fachperson empfohlen hat. Wir bekamen auch ein Dossier. Und das Erste, was man tut, ist, man schreibt eine sogenannte Gefährdungsmeldung an die KESB. Das tönt etwas unsympathisch, meint aber eigentlich nur, dass man einen Brief schreibt an die KESB, indem man darlegt, dass man der Meinung ist, dass das eigene Kind, wenn es erwachsen ist, gewisse Themen oder Bereiche des Lebens nicht bewältigen kann alleine. Man begründet das. Und das ist der erste Schritt. Und dann wird man eingeladen, und wir wurden eingeladen zu einem Gespräch mit der KESB. Wir, das heisst unser Sohn und auch wir als Eltern. Und ich hatte den Eindruck, es ging der KESB darum, zu schauen: Stimmt das, was da in dieser Gefährdungsmeldung steht? Also, Funktioniert unser Kind so, wie wir das beschreiben? Und auch, kommen wir in Frage als mögliche Beistände?
[00:03:20] - Karin Zogg
Wie haben Sie diesen Prozess erlebt, die Abklärungen, die Formulare, den Kontakt mit den Behörden?
[00:03:28] - Roger Fayet
Eigentlich sehr niederschwellig. Klar, es braucht Regeln und Prozesse, aber nach der Gefährdungsmeldung gibt es ja dann eben dieses Gespräch, in dem man mit den Mitarbeitenden der KESB gemeinsam schaut, was Sinn macht. Wir dachten zum Beispiel zuerst, es brauche eine vollständige, Beistandschaft. Aber uns wurde dann erklärt, dass eine Vertretungsbeistandschaft, also eben eine Beistandschaft in finanziellen Angelegenheiten, genügt, weil man als Eltern ohnehin im Bereich des Wohnens beispielsweise oder der Gesundheit das Kind mit Behinderung vertreten darf. Sehr wertvoll war für uns das Coaching, das dann einsetzt nach Beginn. Der Beistandschaft. Dort kann man Fragen klären, die man hat, oder wir werden auf Dinge aufmerksam gemacht, die wir selbst vielleicht nicht auf dem Radar hätten.
[00:04:25] - Karin Zogg
Hatten Sie damals Vorstellungen oder Bedenken zur KESB? Und woher kommen diese?
[00:04:33] - Roger Fayet
Klar, man hat in den Medien immer mal wieder auch Negatives über die KESB gelesen. Ich habe das Gefühl, früher mehr als heute. Aber für mich ist es etwas wie mit der Polizei. Man kann sich nerven wegen des kontrollierenden Aspekts. Aber ich glaube, wir alle sind froh, dass es sie gibt, weil wir wissen, dass wir auf ihre Hilfe und ihren Schutz angewiesen sein können. Wir selber hatten jetzt keine grossen Bedenken. Aber an diesem Informationsabend an der Schule gab es schon Eltern, die grosse Vorbehalte hatten. Und die fanden, diese ganze Beistandschaftsgeschichte sei doch unnötig, einfach nur Bürokratie, sie würden das ja ohnehin tun, was ein Beistand macht. Uns hat jetzt angeleuchtet, dass unser Sohn Unterstützung braucht, in gewissen Belangen seines Lebens. Und dass es auch einen Mechanismus braucht, damit diese Unterstützung fair ist. Und rechtlich auch korrekt. Es könnte auch zu Ungunsten eines Kindes herauskommen, und dass es da eine Instanz braucht, die das prüft.
[00:05:50] - Karin Zogg
Ganz herzlichen Dank, Roger Fayet, für diesen persönlichen, offenen Einblick.
[00:05:56] - Roger Fayet
Gerne.
[00:05:58] - Karin Zogg
Christian Kistler, Sie sind seit 8 Jahren als Behördenmitglied bei der KESB Zürich tätig. Was macht die KESB genau?
[00:06:06] - Christian Kistler
Vielen Dank für die Einladung, Karin Zogg. Gerne hole ich da ein wenig aus. Bei unserem Thema hier, über das wir heute sprechen, müssen wir davon ausgehen, dass Menschen in der Schweiz, wenn sie 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig. Das bedeutet, sie haben alle Rechte. Sie dürfen entscheiden, wen sie lieben, wo sie arbeiten, was sie für Ausbildung machen etc. Und das ist von quasi von null auf hundert. Mit 18 sind alle Rechte plötzlich da und das verändert sich dann im Prinzip nicht mehr so. Und die KESB ist nun aber zuständig für die Interessenwahrung bei Menschen, die ihre Interessen nicht selbst wahren können, weil sie minderjährig sind oder weil sie behindert sind oder weil sie Krankheiten haben, psychische oder körperliche. Und da kommen wir manchmal zum Zug bei Kindern, die volljährig werden und die behindert sind. Also im Speziellen sprechen wir hier von jungen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Bei denen manchmal das nötig ist, dass wir die gesetzlichen Interessen wahrnehmen müssen oder das regeln müssen. So, und dann kommen wir mit den Eltern in Kontakt.
[00:07:14] - Karin Zogg
Was passiert bei der KESB, wenn ein Elternteil eines behinderten Kindes, das bald volljährig wird, sich meldet?
[00:07:21] - Christian Kistler
In der Regel bekommen wir schriftliche Eingaben der Eltern. Die Eingabe, die muss nicht lange sein, das kann doppelseitig sein, mit den Personalien des bald volljährigen Kindes und den Personalien der Eltern und eine kurze Sachbeschreibung, das reicht gut aus. Gerne diese Meldung 3, 4 Monate vor Erreichen der Volljährigkeit, damit wir noch ein bisschen Zeit haben.
[00:07:43] - Karin Zogg
Herzlichen Dank für die Ausführungen. Und jetzt, wie ist es tatsächlich, Beistandsperson für das eigene erwachsene Kind zu sein? Herr Fayet, welche Verantwortung tragen Sie konkret bei Finanzen, Administration und in der Zusammenarbeit mit der KESB?
[00:08:02] - Roger Fayet
Ja, die Verantwortung, die wir als Beistände unseres Sohnes tragen, die beschränkt sich wirklich auf die Bereiche, die Sie jetzt erwähnt haben, also auf die finanziellen, administrativen Bereiche. Dazu gehört beispielsweise das Führen der Bankkonti, dann die Kontakte mit der Bank, mit den Sozialversicherungen, mit der Krankenkasse. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist etwas. Und dann ein Bericht an die KESB. Über die finanzielle und persönliche Situation des Kindes. Also es beschränkt sich auf diese Bereiche der Administration, der Finanzen, ja.
[00:08:44] - Karin Zogg
Das tönt ziemlich zeitaufwändig. Der Familienalltag ist ja meistens bereits schon gut gefüllt.
[00:08:51] - Roger Fayet
Ja, das stimmt schon, und vielleicht unterschätzt man es ganz am Anfang auch etwas. Aber so aufwendig ist es jetzt auch wieder nicht. Und ich finde, es ist etwas wie mit der eigenen Steuererklärung. Es ist eigentlich mehr eine Frage der Überwindung, dass man endlich mal dransitzt, als dass es dann wirklich so viel Zeit brauchen würde. Und jemand wie unser Sohn, der Trisomie 21 hat, der könnte eine Steuererklärung unmöglich selbst machen. Also der würde gar nicht verstehen, um was es geht, und könnte auch die Zahlen beispielsweise schlicht nicht eintragen.
[00:09:34] - Karin Zogg
Haben Sie sich auch jemals überlegt, die Beistandschaft an jemand anderen zu übergeben?
[00:09:41] - Roger Fayet
Ehrlich gesagt, nein. Jedenfalls nicht für den Anfang. Wir fanden, es ist irgendwie logisch, dass man sich als Eltern in der ersten Zeit jedenfalls um die finanziellen Angelegenheiten des Kindes kümmert, auch wenn es erwachsen ist. Ich glaube aber auch, dass es besonders effizient ist, weil man ohnehin schon darüber Bescheid weiss, man ist gewissermassen schon eingearbeitet in die Materie, man hat ja die Conti bereits geführt. Aber wir können uns durchaus vorstellen, das einmal weiterzugeben. Das hängt davon ab, wie fit wir sind und ja, was wir sinnvoll finden. Vielleicht möchte eines der Geschwister mal die Beistandschaft übernehmen oder vielleicht jemand anderes. Also das muss nicht ewig so weitergehen.
[00:10:30] - Karin Zogg
Ja. Ein wichtiges Thema bei einer Beistandschaft ist das Gewähren der persönlichen Freiheit und der Selbstbestimmung. Als Vater und gleichzeitig Beistandsperson Ihres Kindes, haben sie zwei Hüte auf. Wie gehen sie mit dem Thema Selbstbestimmung um? Was passiert, wenn ihr Kind eine andere Meinung hat als sie, zum Beispiel in finanziellen Fragen?
[00:10:55] - Roger Fayet
Ja, ich glaube nicht, dass das Problem der Selbstbestimmung unbedingt grösser wird, dadurch dass Elternschaft und Beistandschaft zusammenfallen. Ich habe eher das Gefühl, im Gegenteil. Also, durch die Beistandschaft wird einem eher bewusst, dass das Kind jetzt erwachsen ist und entsprechende Rechte hat. Allerdings ist dieses Thema Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein Alltagsthema für uns. Unser Sohn möchte irgendetwas, was wir vielleicht unvernünftig finden. Und dann fragt man sich: Ja, was sollen wir jetzt machen? Sind wir einverstanden? Weil es etwas ist, was wir zwar irgendwie komisch finden, aber das ihm nicht schadet und auch niemand anderem schadet? Oder geht es nicht, weil es eben doch schadet? Um ein ganz banales Beispiel zu nehmen: Wenn er viel Geld ausgibt für Snacks zwischendurch, dann fragt man sich, wo ist die Grenze? Wo soll man sagen, das ist jetzt noch in Ordnung? Und wo muss man ihm sagen, ja, du kannst nicht 20 Franken pro Tag für Zvieri ausgeben.
[00:12:06] - Karin Zogg
Ja. Hat sich Ihre Beziehung zu Ihrem Kind durch diese neue Rolle verändert?
[00:12:11] - Roger Fayet
Ja, ich glaube, ein wenig schon. Was uns betrifft, vor allem insofern, als einem stärker bewusst wird, dass das Kind als selbständige Person eben unabhängig von uns sein Leben führen können muss, auch finanziell. Und dass es hierfür eine Klarheit in den Finanzen braucht. Eine Klarheit, die auch sichtbar wird, indem unser Sohn für die Ausgaben aufkommen muss, die er verursacht, wenn er weiterhin bei uns lebt. Und irgendwie hat das auch etwas Entlastendes für uns und für die Geschwister.
[00:12:47] - Karin Zogg
Ja.
[00:12.48] - Roger Fayet
Und manchmal ist es vielleicht auch ganz gut, sich zu fragen: Was würde jetzt ein Beistand sagen, der nicht der Vater oder die Mutter unseres Sohnes ist, der die Situation vielleicht mit etwas Abstand anschaut. Und wäre er dann strenger in dieser Frage oder würde er eher sagen: «Ah, das kommt jetzt nicht so drauf an, das kann man auch durchgehen lassen.» Und insofern finde ich, trägt diese Funktion als Beistand im Positiven schon auch dazu bei, dass man sich als Vater etwas mehr als Coach versteht, als jemanden, der dem Kind, das eben nun ein Erwachsener ist, eben beisteht sozusagen und nicht vorsteht.
[00:13:30] - Karin Zogg
Schön. Wie würden Sie Ihre Erfahrung zusammenfassen und was möchten Sie anderen Eltern mitgeben, die gerade am Anfang dieses Weges stehen?
[00:13:43] - Roger Fayet
Ganz kurz, ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir die Beistandschaft als solche wirklich etwas Sinnvolles finden, nicht etwas Negatives. Und ich würde, das wäre so mein Ratschlag an die Eltern, die KESB nicht als Gegner anschauen, was sie wirklich nicht ist, sondern als Partnerin, die eigentlich dasselbe Ziel hat wie man selbst, nämlich ein faires Verhältnis mit dem Kind und zwischen dem Kind und den Beiständen zu ermöglichen.
[00:14.16] - Karin Zogg
Vielen Dank für diesen Einblick.
[00:14:18] - Roger Fayet
Gerne.
[00:14:20] - Karin Zogg
Lassen Sie uns zum Schluss die wichtigsten Informationen zusammenfassen, für alle Eltern, die jetzt zuhören und vielleicht bald in dieser Situation sind. Christian Kistler, was sollten Eltern wissen, deren Kind in den nächsten 1 bis 2 Jahren 18 wird?
[00:14:39] - Christian Kistler
Wichtig ist, dass sie sich rechtzeitig bei uns melden, vielleicht so 3, 4 Monate vor Erreichen der Volljährigkeit. Und mir persönlich ist auch wichtig, dass die Eltern sich Gedanken machen, ob diese Form die richtige Form ist, dass die Eltern zusammen vielleicht die Beistandschaft führen. Es kann auch sein, dass man die Aufgaben aufteilt, dass eine Person die Administration, die Finanzen macht, so wie ein Treuhanddienst, eine Treuhänderin Es kann auch sein, dass ein älteres Geschwister von Anfang an einen Teil der Beistandschaft führt. Ist auch eine Möglichkeit. Oder eine Gotte, eine Gotte oder ein Götti, das sind auch Möglichkeiten. Und ich finde es auch wichtig, dass die Eltern sich Gedanken machen, was das heisst in Bezug auf ihre nichtbehinderten Kinder, was das heisst in Bezug auf ihre Partnerschaft zwischen den Eltern auch so. Und wir machen manchmal den Eltern Vorschläge, aber meistens folgen wir dann dem, dem Wunsch der Eltern, wenn sie eingesetzt werden möchten, mit wenigen Ausnahmen.
[00:15:35] - Karin Zogg
Und welche konkreten Schritte sind am wichtigsten?
[00:15:39] - Christian Kistler
Die Eltern sollten uns sinnvollerweise 3, 4 Monate vor Erreichen der Volljährigkeit der Kinder eine Meldung machen. Das kann ein formloser Brief sein, mit dem Personalien des Kindes und der Eltern und einer kurzen Beschreibung der Situation, das reicht aus. Und wir melden uns dann bei den Eltern, sprechen mit den Eltern und dem bald volljährigen Kind. Wir laden die Familien zu uns ein oder wir besuchen die Familien zu Hause in einer Wohnung, oder wir besuchen auch die Jugendlichen in einer Wohninstitution, wenn sie auswärts leben und so, und machen uns dann ein Bild. Wir schauen an, wie sind die Beziehungen zwischen Kindern und Eltern, zwischen den Eltern auch so, und sind die Eltern willens und wirklich auch in der Lage, diese Aufgabe zu stemmen, was allermeistens zum Glück dann der Fall ist
[00:16:27t] - Karin Zogg
Schön. Wir sind am Schluss dieses Gespräches. Roger Faye, möchten Sie noch etwas ergänzen?
[00:16:37] - Roger Fayet
Ja, vielleicht zum Schluss. Also mit der Beistandschaft ist es ein wenig wie mit der Behinderung des Kindes selbst. Es ist nicht etwas, was wir jetzt gesucht hätten. Da, wo wir uns im Vorhinein gewünscht hätten, ein behindertes Kind zu haben. Aber dann ist es da. Und irgendwann ist es auch gut so. Und genauso, wie wenn es ein anderes Kind wäre. Und vielleicht denkt man sogar, ja, man hat sich selber auch weiterentwickelt damit. Und so ist es eigentlich auch mit der Beistandschaft. Ich wäre jetzt nicht auf die Idee gekommen, mich zu melden als privater Beistand für jemand anderen. Aber so ist es stimmig und ich finde, man lernt wiederum dabei. Und es ist, glaube ich, für uns jedenfalls in der jetzigen Zeit der richtige Weg.
[00:17:30] - Karin Zogg
Mhm. Christian Kistler, gibt es noch etwas, das Ihnen besonders wichtig ist und über das wir heute noch nicht gesprochen haben?
[00:17:39] - Christian Kistler
Die Beistandschaft für ein behindertes Kind zu führen ist kein Spurt, sondern ein Marathon. Das ist meistens über Jahrzehnte angelegt. Und ich wünsche den Eltern zwei Dinge: Erstens, dass sie auch mal Hilfe annehmen, wenn sie merken, dass sie mit der Situation belastet sind, dass sie mal Abstand brauchen. Oder auch, dass sie sich auch mal mit anderen Eltern von behinderten Kindern austauschen, wenn es um wichtige Themen geht Es rund um die Autonomie des Kindes. Also wir sehen immer mal wieder, dass es ein bisschen knirscht zwischen den Eltern und den behinderten Kindern bei den Bereichen Zigaretten rauchen, kiffen, Alkohol, sexuelle Kontakte. Das sind manchmal schwierige Themen und da würde ich den Eltern wünschen, dass sie sich auch austauschen, Hilfe holen. Und die andere Geschichte ist die, plötzlich sind dann so 40 Jahre rum. Plötzlich sind dann so 40 Jahre rum und da würde ich auch den Familien wünschen, dass sie sich rechtzeitig Gedanken machen für diesen Teil der Vorsorge. Kann jemand der Geschwister das Mandat weiterführen oder so? Es wäre oft schön, man könnte das noch regeln, solange alle mitsprechen könnten. Das sind so meine Empfehlungen.
[00:18:52] - Karin Zogg
Ja, ganz herzlichen Dank.
[00:18:55] - Roger Fayet
Ja, danke auch.
[00:18:56] - Christian Kistler
Danke für das Interesse.
[00:19:05] Outro
Das war das Gespräch zum Übergang ins Erwachsenenalter bei Kindern mit Behinderungen und Beistandschaften. Ein wichtiger Schritt – nicht nur für die Kinder selbst, sondern vor allem auch für die Familien, die zusammen mit der KESB neue Lösungen finden müssen. Das ist anspruchsvoll und neu; dient aber primär der Interessenwahrung des erwachsenen Kindes beziehungsweise nun jungen Erwachsenen. Am Ende geht es nicht nur um Formulare und Verfahren. Es geht um Vertrauen, Respekt — und das gemeinsame Ziel, dem jungen Erwachsenen ein gutes Leben zu ermöglichen.
Auf unserer Website — stadt-zuerich.ch/beistand — finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen und Schritten. Unsere Beratungsstelle hilft zudem gerne weiter bei allfälligen Fragen. Ich wiederhole: stadt-zuerich.ch/beistand.
Schön, dass Sie zugehört haben.
Roger Fayet (Vater und Beistand), Karin Zogg (Coach Begleitung private Beiständ*innen) und Christian Kistler (KESB Zürich).
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ernennt bei der Anordnung einer zivilrechtlichen Massnahme eine geeignete Person als Beiständ*in.
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
Möchten Sie sich freiwillig engagieren, ohne private*r Beiständ*in zu werden? Wir suchen Freiwillige, die Menschen mit Beistandschaft im Alltag unterstützen und begleiten.
Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind an allen Wochentagen möglich.
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.