Das Sozialdepartement unterstützt Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten, die der Stadtzürcher Bevölkerung zugutekommen. Die Stadtzürcher Bevölkerung umfasst dabei alle Menschen, welche ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich haben (wie bspw. auch Geflüchtete oder migrierte Menschen in jeglichen Strukturen auf Stadtgebiet).
Das Sozialdepartement leistet keine Hilfe für einzelne Personen, unterstützt jedoch Organisationen, die in den Bereichen Soziokultur, Soziale Integration und Kinderbetreuung tätig sind.
- Das Sozialdepartement unterstützt soziale und soziokulturelle Aktivitäten, die der Stadtzürcher Bevölkerung zugutekommen.
- Mitfinanziert werden Projekte, Veranstaltungen und einmalige Aktivitäten, die zur Integration von Einzelnen und Gruppen beitragen und die Lebensqualität in der Stadt verbessern.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
- Das zur Verfügung stehende Geld ist beschränkt. Aus diesem Grund müssen unter Umständen auch Projekte oder Aktivitäten abgelehnt werden, die für eine Mitfinanzierung in Frage kommen würden.
- Die Projekte, Veranstaltungen oder Aktivitäten müssen öffentlich zugänglich sein. Sie können sich aber an bestimmte Bevölkerungsgruppen richten wie beispielsweise Jugendliche, Migrantinnen und Migranten oder Menschen mit Behinderung.
- Aktivitäten in den Bereichen Soziale Integration und Soziokultur bewegen sich oft an der Schnittstelle zu anderen Departementen (z. B. zum Gesundheits- und Umweltdepartement oder Schul- und Sportdepartement). Das Sozialdepartement prüft die Zuständigkeit und informiert Sie, falls Ihr Gesuch an eine andere Stelle weitergeleitet wird.
- Bitte beachten Sie, dass ein Projekt, eine einmalige Aktivität nur von einem Departement der Stadt mitfinanziert wird.
- Das Projekt, die Veranstaltung oder die Aktivität muss auch durch Eigenleistungen und Beiträge von nicht-städtischen Stellen finanziert sein.
Im Unterschied zu den oben erwähnten Kriterien gelten folgende Kriterien nicht bzw. sind optional:
- Die Anforderung «Das Projekt muss öffentlich zugänglich sein.» gilt für den Bereich Flucht und Migration nicht. Insbesondere Geflüchtete befinden sich teilweise in Strukturen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zudem können Aktivitäten innerhalb der Gruppe unterstützender sein.
- Die Anforderung «Das Projekt, die Veranstaltung / Aktivität ist auch durch Eigenleistungen und Beiträge von weiteren, nicht städtischen Stellen finanziert.» ist beim Bereich Flucht und Migration optional.
- Die Trägerschaft des Projekts, der Veranstaltung oder der einmaligen Aktivität muss die Rechtsform einer juristischen Person haben wie Verein, Stiftung oder Genossenschaft.
- Das Projekt muss politisch und konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert sein.
Um das Gesuch prüfen zu können braucht das Sozialdepartement folgende Unterlagen:
- Projektbudget
- Jahresbericht
- Jahresrechnung (Bilanz & Erfolgsrechnung)
- Statuten
- Zahlungsverbindung
- Leitbild (ab 10 000 Franken obligatorisch)
- Konzept (ab 10 000 Franken obligatorisch)
Sollten Sie das Gesuch per Post einreichen, braucht das Sozialdepartement zusätzlich ein ausgefülltes Gesuchsformular. Nachgehend finden Sie ein Formular für Beiträge unter Fr. 10 000.– und eines für Beiträge ab Fr. 10 000.–.
- Sie können das ganze Jahr ein Gesuch einreichen.
- Es erleichtert die Planung, wenn Sie das Gesuch je nach Komplexität 2 bis 4 Monate vor Projektbeginn einreichen.
- Ihr Antrag muss vor Beginn des Projekts, der Veranstaltung oder der Aktivität gestellt werden. Gesuche, die nach dem Abschluss eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Sie erhalten innerhalb von einer Woche nach Eingang Ihres Gesuchs eine Eingangsbestätigung über «Mein Konto».
- Das Sozialdepartement fällt den Entscheid üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Monaten.
Ab sofort werden keine Gesuche mehr per E-Mail oder über das Kontaktformular entgegengenommen.
Gesuche können über folgende Wege eingereicht werden:
Elektronisch
- Klicken Sie auf nachfolgenden Button «Gesuch online einreichen»
- Melden Sie sich auf «Mein Konto» an.
- Füllen Sie die Felder zur Gesuchseingabe aus.
- Laden Sie alle obligatorischen Dokumente hoch (siehe: «Was gehört zu einem Gesuch?»).
Per Post
- Benötigtes Gesuchsformular ausfüllen und ausdrucken.
- Antrag persönlich unterschreiben.
- Legen sie die obligatorischen Dokumente bei (siehe: «Was gehört zu einem Gesuch?»).
Alles an folgende Adresse senden:
Sozialdepartement Stadt Zürich
Kontraktmanagement
Werdstrasse 75
Postfach, 8036 Zürich
- Zugang barrierefrei
- Es sind 2 Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.