Die Stadt Zürich unterhält regelmässigen Kontakt mit der Post. Im Austausch mit ihr setzt sich die Stadt für die Anliegen der Quartiere und für eine Versorgung mit Postdienstleistungen in allen Quartieren ein.
Jedes Mal bevor die Post eine Poststelle oder eine Postagentur verlegt oder schliesst, informiert sie die Stadt Zürich über ihre Pläne und erklärt ihr Vorgehen. Die Post muss die Behörden der betroffenen Gemeinde im Voraus anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Da der Stadt Zürich die Meinung der Quartier- und Gewerbevereine wichtig ist, sucht sie so früh wie möglich das Gespräch mit diesen.
Gibt es keine einvernehmliche Lösung, kann die Gemeinde die Eidgenössische Kommission PostCom anrufen. Diese prüft, ob die Post ihre Pflicht zur Anhörung und zur Suche nach einer einvernehmlichen Lösung erfüllt hat und ob die definierten Vorgaben zur Erreichbarkeit eingehalten werden. Darauf gibt die PostCom der Post eine Empfehlung ab. Die Post entscheidet abschliessend.
Das Postgesetz und die Postverordnung legen fest, was zur Grundversorgung gehört und welche Anforderungen zu erfüllen sind. Nicht zur Grundversorgung gehören zum Beispiel Postfächer oder Postomaten. Bei einer Aufhebung oder Verlegung hat die Stadt Zürich hier kein Mitspracherecht.
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