Mit dem Umbau der Wärmeversorgung hin zu lokalen und klimafreundlichen Energien macht die Stadt Zürich den nächsten Schritt Richtung Netto-Null bis 2040. Heute stammen noch etwa 65 Prozent der Energie für das Heizen auf Stadtgebiet aus fossilen Quellen. Die Wärmeversorgung verursacht so rund die Hälfte der direkten CO₂-Emissionen der Stadt.
Um dies zu ändern, baut die Stadt in den kommenden Jahren unter anderem in verschiedenen Gebieten die Fernwärmenetze aus. Sie bietet Liegenschaftseigentümerschaften damit eine Heizlösung, die den Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes entspricht. Dieses schreibt vor, bei einem Heizungsersatz fossile Systeme grundsätzlich durch eine fossilfreie Alternative zu ersetzen.
Im Anschluss an die Erschliessung löst die Fernwärme in den betreffenden Gebieten das bestehende Gasverteilnetz ab. Dieser Schritt reduziert nicht nur die CO2-Emissionen, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit, verringert Abhängigkeiten vom Ausland und stützt die lokale Wertschöpfung.
Der Ausbau des Fernwärmenetzes und die Stilllegung des Gasverteilnetzes sind eng aufeinander abgestimmt: Anschlüsse an die Fernwärme werden pro Strassenzug gebündelt in einem bestimmten Zeitfenster angeboten. Eigentümerschaften haben die Wahl zwischen dem Anschluss an die Fernwärme oder der Installation einer erneuerbaren Einzellösung wie etwa einer Wärmepumpe. Im Anschluss an das Zeitfenster wird das Gasverteilnetz im betreffenden Strassenzug stillgelegt. Den genauen Zeitplan definiert die Stadt zusammen mit ewz als Fernwärmenetzbetreiber sowie mit Energie 360°, dem für die Gasversorgung zuständigen Unternehmen. Sie informieren die Liegenschaftseigentümerschaften rechtzeitig über die Termine.
In der Stadt Zürich dürfen Gebäude ab spätestens 2040 kein fossiles Gas mehr für Heizen, Warmwasser und Kochen verwenden. In Gebieten ohne Fernwärme sollen Eigentümerschaften zum Heizen erneuerbare Einzellösungen wie Erdsonden-Wärmepumpen oder Luft/Wasser-Wärmepumpen nutzen.
Biogas und andere erneuerbare Brennstoffe sind nur in sehr beschränkter Menge verfügbar. Die Stadt Zürich wird solche Brennstoffe daher nur dort nutzen, wo es keine Alternativen gibt. Gasverteilnetze für die Versorgung mit erneuerbaren Gasen werden somit längerfristig nur für einzelne Bereiche wie beispielsweise für industrielle Hochtemperaturprozesse weiterbetrieben sowie punktuell in wenigen Stadtteilen, wo in absehbarer Zukunft weder Fernwärme noch erneuerbare Einzellösungen möglich sind. Das ist etwa im Nieder- und Oberdorf der Fall, da dort eine Erschliessung mit Fernwärme vor 2040 nicht realistisch ist.
In der Stadt Zürich regelt die Wärmeversorgungsverordnung (WVV) den Ausbau der Fernwärmenetze und die Ablösung des Gasverteilnetzes.
Wichtige Punkte sind:
- Ab 2040 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden nur noch durch fossilfreie Energieträger erfolgen.
- Bis 2040 sollen mindestens 60 Prozent des Siedlungsgebiets mit Fernwärmenetzen erschlossen sein.
- Stilllegungen von Gasverteilnetzen werden mindestens 10 Jahre vorher angekündigt. In Gebieten mit Fernwärmenetzen beträgt die Vorankündigungszeit mindestens 5 Jahre.
- Von Stilllegungsbeschlüssen der Stadt Zürich nicht betroffen sind Gas-Transportleitungen (d.h. Zuleitungen in weiterhin mit Gas versorgte Stadtgebiete und in andere Gemeinden) sowie Gasanschlüsse für industrielle Hochtemperaturprozesse oder Erdgastankstellen.
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr
- Zugang barrierefrei
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.