Der klima- und energiepolitische Kurs der Stadt Zürich hin zu mehr Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen wurde in den vergangenen zwei Jahren durch zahlreiche Beschlüsse der Stimmberechtigten, des Gemeinderats und des Stadtrats unterstützt und bestätigt.
Die Stadtbevölkerung Zürichs entscheidet über die wichtigsten Energieziele der Stadt, Gesetzesänderungen auf Stadtebene und grössere Ausgaben im Energiebereich.
Die Bevölkerung wächst und es wird viel gebaut. Seit Anfang 2023 haben die Stimmberechtigten diverse Objektkredite für Bauprojekte genehmigt: Die Schulanlagen Tüffenwies, Triemli, In der Ey, Saatlen und Luchswiesen. Anhand der städtischen 7-Meilenschritte wurden dabei für jedes Projekt spezifische Anforderungen zum nachhaltigen Bauen definiert.
Die Kapazitäts- und Standortplanung für Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) des Kantons Zürich stellt sicher, dass jederzeit genügend Kapazitäten zur Abfallverwertung zur Verfügung stehen. Dabei werden die umweltfreundlichsten KVA bevorzugt. Weil die Energieeffizienz der KVA Hagenholz im kantonalen Vergleich sehr gut ist, wurde eine Erweiterung der KVA Hagenholz vorgeschlagen. Anfang September 2023 bewilligten die Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von 90 Prozent die Erweiterung der KVA Hagenholz mit einer dritten Verbrennungslinie.
Durch den Ausbau verdoppelt sich die Wärmeleistung der KVA Hagenholz. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Fernwärme ohne fossile Energieträger zu betreiben und das städtische Klimaschutzziel Netto-Null 2040 zu erreichen.
Die Stimmberechtigten und der Gemeinderat bewilligten seit 2003 sieben Rahmenkredite von insgesamt 715 Millionen Franken für Energiedienstleistungen. Die Investitionen werden mit selber erwirtschafteten Mitteln des ewz getätigt und belasten weder die Stadtkasse noch die Steuerzahlenden. Das ewz realisiert mit seinem Geschäftsfeld Energielösungen in der ganzen Schweiz Projekte für eine nachhaltige Energieversorgung. Über die Aufteilung des Rahmenkredits und damit die einzelnen Vorhaben entscheidet der Stadtrat. Dabei beachtet er das Netto-Null-Ziel der Stadt.
Am 15. Mai 2022 hat das Stimmvolk beschlossen, dass die Stadt Zürich bis 2040 ihre direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet auf netto null reduzieren muss. Bei den indirekten Treibhausgasemissionen wird eine Reduktion pro Einwohner*in um 30 Prozent gegenüber 1990 angestrebt. Die Stadt mit ihren Behörden sorgt in ihrem Einflussbereich dafür, dass sämtliche Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele bereits bis 2035 umgesetzt sind (ausgenommen ist der Bereich der Wärmeversorgung, für den das Zieljahr 2040 gilt).
Die Stimmberechtigten haben diverse Objektkredite für Bauprojekte genehmigt: Schulanlagen Thurgauerstrasse, Guggach, Borrweg und Isengrind sowie Wohnsiedlungen Letzi und Hardau I. Anhand der städtischen 7-Meilenschritte wurden dabei für jedes Projekt spezifische Anforderungen zum nachhaltigen Bauen definiert.
Die Stadt Zürich richtet ihre Siedlungsentwicklung nach den energie- und klimapolitischen Zielen aus. Siedlungs- und Energieplanung wurden im Rahmen der kommunalen Richtplanung aufeinander abgestimmt. Das Stimmvolk hat den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen im November 2021 angenommen.
Im November 2021 bewilligten die Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von 84 Prozent den Rahmenkredit für den Ausbau des ERZ-Fernwärmenetzes. Durch dessen Erweiterung werden Teile der Quartiere Wipkingen, Oberstrass, Unterstrass und Aussersihl sowie die Gebiete Guggach und Zürich-West/Sihlquai mit thermischen Netzen erschlossen. Die genannten Stadtteile werden entlang einer unterirdischen Verbindungsleitung zwischen den Fernwärmegebieten Zürich-Nord und Zürich-West angeschlossen. Die Leitung nahm im Oktober 2022 den Betrieb auf. Weiter begann im Juli 2022 der Bau des Energieverbunds Tiefenbrunnen von Energie 360°. Erste Liegenschaften sollen 2024 angeschlossen werden.
Die Bevölkerung befürwortete im November 2022 zudem mit ebenfalls 84 Prozent Ja-Stimmen den Rahmenkredit für den Ausbau thermischer Netze durch ewz. Diese werden die Gebiete Albisrieden, Altstetten, Aussersihl, City, Enge und Höngg mit Heiz- und Kühlenergie versorgen.
Der Gemeinderat schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der Energieziele der Stadt Zürich.
Die Stadt Zürich unterstützt Hauseigentümer*innen seit Oktober 2022 mit einem Förderprogramm für den vorzeitigen Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche Lösungen. Das entsprechende Förderprogramm wurde als Pilotprogramm ausgestaltet. Somit konnten Förderzusagen nur so lange erteilt werden, bis der Objektkredit ausgeschöpft wurde.
Der Gemeinderat hat im September 2024 die Verordnung über Förderbeiträgen für den vorzeitigen Heizungsersatz (VFH) verabschiedet (GR. 2024/218). Damit liegen die rechtlichen Grundlagen für das Nachfolgeprogramm vor und Gesuchsstellende des Pilotprogramms sind automatisch im Nachfolgeprogramm beitragsberechtigt.
Im März 2022 hat der Gemeinderat die Wärmeversorgungsverordnung (WVV) verabschiedet (GR Nr. 2021/444). Diese schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den weiteren Weg der Wärmeversorgung Richtung Netto-Null. Durch den massiven Ausbau der thermischen Netze und die Förderung alternativer Heizsysteme kann die fossile Gasversorgung bis spätestens 2040 endgültig eingestellt werden. Thermische Netze sollen bis dann 60 Prozent des Siedlungsgebietes erschliessen und die bisherige fossile Gasversorgung ablösen.
Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Gesamtrevision der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (VGL) gutgeheissen (GR Nr. 2022/168). Im Dezember 2022 verabschiedete der Stadtrat die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (STRB Nr. 1745/2022).
Die Stadt Zürich unterstützt Hauseigentümer*innen auf dem Weg zu Netto-Null mit Beratung und Fördermitteln. Für die Beratungsleistungen des Energie-Coachings bewilligte der Gemeinderat aufgrund steigender Nachfrage eine Krediterhöhung auf jährlich 2 Mio. Franken (GR Nr. 2022/305). Weiter wurden rund 18 Mio. Franken für das neue Förderprogramm «Energetische Gebäudesanierungen» bewilligt (GR. Nr. 2021/361). Mit dem Förderprogramm «Heizungsersatz und Heizungsoptimierung» (GR. Nr. 2021/362) werden unter anderem nicht amortisierte Investitionen bei einem vorzeitigen Ersatz der bestehenden Öl- und Gasheizungen entschädigt.
Der Stadtrat ist zuständig für die Führung, die Aufsicht und die politische Planung. Er bestimmt und wacht über Massnahmen zur Zielerreichung.
Im Mai 2022 stimmte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit dem neuen Klimaschutzziel Netto-Null 2040 zu. Aus diesem Grund wurde 2023 der Masterplan Energie (MPE) vorzeitig aktualisiert. Der Masterplan Energie orientiert sich an der aktuellen Gemeindeordnung und verbindet methodisch und quantitativ die Energie- mit den Klimaschutzzielen. Der Masterplan verlangt eine Reduktion des Primärenergiebedarfs auf 2000 Watt Dauerleistung pro Einwohner*in und netto null der daran gekoppelten energiebedingten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet bis 2040.
Zürcher Seewasser wird zukünftig die Innenstadt heizen und kühlen. Dafür realisiert das ewz den Energieverbund CoolCity – einen der grössten Seewasserverbunde der Schweiz. Betrieben mit 100 Prozent erneuerbarer Energie, ist er für die Stadt Zürich ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel. Der Stadtrat hat nun mit STRB Nr. 2229/2024 aus dem Rahmenkredit «Thermische Netze», den die Zürcher Bevölkerung am 27. November 2022 bewilligte, für die Realisierung des Energieverbund CoolCity in der Zürcher Innenstadt 303,7 Millionen Franken bewilligt.
Im April 2024 hat die Stadt als nächsten Schritt einen Zeitplan für die Ablösung des Gasverteilnetzes in Altstetten-Nord und Tiefenbrunnen festgelegt. Für die übrigen Stadtteile mit Fernwärmenetzen folgen in den nächsten Jahren weitere Beschlüsse. Spätestens bis 2040 sollen Liegenschaften in der Stadt kein fossiles Gas mehr für Heizen, Warmwasser und Kochen verwenden.
Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, wird die Stadt Zürich bis 2040 rund 60 Prozent des Siedlungsgebiets mit Fernwärme erschliessen. Der Stadtrat will gleichzeitig die Versorgungssicherheit erhöhen und Synergien in der Wärmeversorgung nutzen. Daher hat er sich entschieden, die Wärmeversorgung auf Stadtgebiet neu zu organisieren. In der neuen Struktur wird das Elektrizitätswerk ewz die grossen städtischen Wärmenetze betreiben.
Am 8. September 2021 verabschiedete der Stadtrat die Photovoltaik-Strategie (STRB Nr. 0893/2021). Damit hat er erstmalig quantitative Ziele für den PV-Zubau in Zürich festgelegt und Massnahmen definiert, um den Ausbau der Solarenergie möglichst maximal zu beschleunigen.
Mit der Wärmeversorgungsverordnung und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen hat der Stadtrat die rechtlichen Grundlagen für die klimafreundliche Umstellung der Wärmeversorgung in der Stadt Zürich festgelegt. Um den Einsatz von Gas auch in den Bereichen zu regulieren, die über die Wärmeversorgung hinausgehen, verabschiedete der Stadtrat im November 2021 die Gasstrategie (STRB Nr. 1203/2021). Sie hat zum Ziel, den Gasverbrauch zu senken, den Einsatz von Gas aus fossilen Quellen bis spätestens 2040 zu beenden und die Ausdehnung des Gasverteilnetzes entsprechend stark zu reduzieren.
In Anbetracht der angespannte Energieversorgungslage im Winter 2022/2023 wurde unter der Leitung des Departements der Industriellen Betriebe eine departementsübergreifende Taskforce Energie gebildet. Diese hatte die Aufgabe, mit geeigneten Massnahmen die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten bzw. zu fördern und die dafür notwendigen Arbeiten stadtintern zu steuern und zu koordinieren. Mit zwei Stadtratsbeschlüssen (STRB Nr. 848/2022 und 903/2022) wurden unterschiedliche Massnahmen festgelegt, die einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Massnahmen betrafen unter anderem die Reduktion der Beleuchtung in und von öffentlichen Gebäuden, die teilweise Abschaltung von Netzbrunnen oder die Temperaturabsenkung in öffentlichen Gebäuden und beim öffentlichen Verkehr.
Seit Dezember 2020 haben städtische Energieversorger intensiv an der Erweiterung der leitungsgebundenen Wärme- und Kälteversorgung gearbeitet. Dies erfordert eine räumliche Koordination und Aktualisierung der Energieplankarte. Vor dem Hintergrund der Wärmeversorgungs-verordnung wurde die kommunale Energieplankarte aktualisiert und im Februar 2023 vom Kanton genehmigt.
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