Füllen Sie pro Liegenschaft ein separates Formular aus mit allen Angaben zu Kontaktperson, Anzahl Einheiten und aktuellem Mieter*innen-Spiegel. Die Eigentümer*innen sind meldepflichtig. Danach werden die Gebühren für Wohneinheiten den Eigentümer*innen in Rechnung gestellt, den Betrieben werden die Gebühren direkt verrechnet.