Anfang des Jahres werden alle privat- und öffentlich-rechtlichen Unternehmen in der Stadt Zürich dazu aufgefordert, die Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ihrer Betriebseinheiten zu melden. Darauf basierend werden ihnen die Grundgebühren für den Abfall und das Schmutzabwasser in Rechnung gestellt. Ein Verein bezahlt nur dann die Grundgebühren, wenn er eine Liegenschaft nutzt und VZÄ mit Arbeitsvertrag aufweist.
Die Erhebung der Vollzeitäquivalente für das Jahr 2025 ist abgeschlossen. Bei Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular unten.
Betriebskehricht
Die Abfälle von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen gelten als Siedlungsabfall. Diese fallen deshalb unter das Abfallmonopol der Stadt Zürich. Die meisten Unternehmen entsorgen ihren Betriebskehricht mit ERZ.
Die Grundgebühr wird anhand der Anzahl Vollzeitstellen berechnet, welche jedes Jahr neu erhoben wird. Die Mengengebühr berechnet sich anhand der Anzahl Containerleerungen und pro Kilogramm Betriebskehricht.
Entsorgung im Züri-Sack
Kleinere Unternehmen und solche mit wenig Kehricht entsorgen mit dem Züri-Sack. Die Grundgebühr wird anhand der Vollzeitstellen erhoben.
Grosse Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen sind von der Abfall-Grundgebühr der Stadt Zürich befreit: Sämtlicher Abfall wie Kehricht, Papier, Karton und Bioabfall dieser Unternehmen gilt als Betriebsabfall und fällt gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) nicht unter das Abfallmonopol.
Die Unternehmen sind selbst für die fachgerechte Entsorgung ihrer Abfälle zuständig. Dazu arbeiten sie in der Regel mit privaten Entsorgungsdienstleistern zusammen. Sie dürfen keine städtischen Dienstleistungen oder Infrastrukturen nutzen.
Postfach, 8050 Zürich
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
Hiermit informiert Sie Entsorgung + Recycling Zürich, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, wofür die von Ihnen angegebenen Daten benötigt werden.
Mit Ihren Angaben können wir Ihnen auf der Grundlage aktueller Daten die Grundgebühr für die Abfall- und Schmutzabwasserentsorgung der Stadt Zürich in Rechnung stellen. Die Angaben werden im System für ein Jahr gespeichert und jedes Jahr neu überschrieben. Die Berechnungsgrundlagen für die Grundgebühr werden archiviert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Diese Bestimmungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
Weiter gelten die rechtlichen Bedingungen für die Online-Services der Stadt Zürich sowie die rechtlichen Hinweise für die Nutzung der Internetseiten der Stadt Zürich.