Kompostieren ist gut für die Umwelt und spart Kosten. Wer in der Stadt Zürich selbst kompostiert, kann sich gemäss Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich von der Mengengebühr bzw. Ersatzabgabe für Bioabfall befreien lassen.
Bedingung für den Gebührenerlass ist, dass die biogenen Abfälle der betreffenden Liegenschaft einer Kompostierung zugeführt werden. Mit nachfolgendem Formular beantragen Sie den Gebührenerlass. Nach Einreichen des Formulars prüft ERZ vor Ort, ob in der betreffenden Liegenschaft tatsächlich eine Kompostiermöglichkeit vorhanden und für die Bewohner*innen zugänglich ist.
Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es:
- mittels untenstehendem Kontaktformular
- oder per Post an die folgende Adresse: Entsorgung + Recycling Zürich, Logistik, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich.
Postfach, 8050 Zürich
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.