Die Stadt Zürich will interessierten Organisationen ermöglichen, eine Sammlung für Kunststoffverpackungen anzubieten. Die Zusammenarbeit mit privaten Organisationen wurde gewählt, da damit weitgehend eine bereits bestehende Infrastruktur zur Sammlung und Logistik genutzt werden kann. Dies spart Kosten und vermeidet viele zusätzliche Fahrten auf dem Stadtgebiet.
Jeder Detailhändler oder jeder vergleichbare Betrieb kann die Vereinbarung unterschreiben, wenn er auf dem Gebiet der Stadt Zürich bereits aktiv ist und insbesondere über
- bestehende Filialen, die als Sammelstelle dienen können, sowie
- bestehende Transportkapazitäten für den Rücktransport zurückgreifen kann.
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- Kurzinformation über die Anzahl bestehender Filialen auf dem Gebiet der Stadt Zürich, die Grösse der eigenen Logistik bzw. den entsprechenden Logistikpartner sowie den Ort des Logistikzentrums, das für die Stadt Zürich zuständig ist
- Die unterschriebene Vereinbarung
- Der unterschriebene Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich
Diese Unterlagen sind an die folgende Person einzureichen:
Leiter Abteilung Information und Beratung
Telefon +41 44 417 76 81
Ja, die Herstellungskosten der Säcke dürfen auch die entsprechenden Kosten für die Distribution der Säcke (Transport, Lagerung, Verkauf) umfassen. Allfällige weitere untergeordnete Abgaben und Beiträge werden von ERZ im Einzelfall geprüft und genehmigt.
Die gültigen Leistungspreise (Mengengebühr) stehen im Art. 42 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich (VAZ). Der Leistungspreis (die Mengengebühr) ist als Mindestwert für den Verkaufspreis zu verstehen. Grundsätzlich sollten jedoch im Verkaufspreis zusätzlich die Kosten für die Herstellung der Säcke sowie ein Aufschlag des Detailhandels enthalten sein.