Ab dem 1. September 2025 werden keine neuen Honigbienenstände mehr auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Zürich zugelassen. In ausgewiesenen Wildbienenvorranggebieten müssen bestehende Stände bei Vertragsbeendigung entfernt werden.
Imker*innen mit offiziell registrierten Ständen werden direkt informiert. Für die Übersicht mit den Wildbienenvorranggebieten steht eine Karte auf der Website zur Verfügung.
Landwirtschaftliche Pachtbetriebe sind davon ausgenommen. Diese dürfen allerdings pro Pachtbetrieb nur einen Honigbienenstand betreiben. Die neue Praxis gilt einheitlich und soll der Förderung der Wildbienen dienen.
Die Stadt hat die Verantwortung, gefährdete Wildbienenarten zu schützen. Daher verzichtet sie auf eine weitere Förderung der Honigbiene, ohne sie grundsätzlich zu verbieten.
Die Stadt Zürich setzt auf Dialog, informiert und sensibilisiert für das Thema Wildbienen. Es wird deshalb lediglich geprüft, ob ein Bienenstand nach einer Kündigung wirklich entfernt wurde.
Bestehende Honigbienenstände auf städtischem Grund sind nicht betroffen und dürfen weiterhin bestehen bleiben. Es gibt also keine direkten finanziellen Nachteile. Allerdings könnte es schwieriger werden, ortsfeste Einrichtungen wie ein Bienenhaus zu verkaufen, wenn neue Nutzer*innen keine Bewilligung mehr erhalten.
Berufliche oder semi-berufliche Imkereien sollten sich nicht allein auf Flächen der Stadt Zürich verlassen, sondern verschiedene Standorte nutzen. Die meisten Imker*innen in Zürich betreiben die Imkerei als Hobby und sind nicht auf Einnahmen angewiesen.