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Effiziente Verwendung von Energie auch in Zukunft honorieren

Medienmitteilung

Der ewz-Effizienzbonus wird aktuellen Rahmenbedingungen angepasst

Seit 2006 belohnt das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Unternehmen mit dem Effizienzbonus für ihre Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Aufgrund der Marktentwicklung und Veränderungen in der Gesetzgebung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Totalrevision des Effizienzbonus, mit der das bewährte Förder-instrument vereinfacht und die Gleichbehandlung aller Empfängerinnen und Empfän-ger auch zukünftig sichergestellt werden soll.

1. Juli 2015

Die Stadt Zürich führte 2006 mit dem Effizienzbonus ein innovatives und in der Schweiz bisher einmaliges Instrument zur Förderung der Energieeffizienz ein. Kundinnen und Kunden, die pro Jahr und Konsumstelle mehr als 60 000 Kilowattstunden Strom beziehen und den effizienten Einsatz von Energie nachweisen, erhalten eine prozentuale Rückvergütung auf die Rechnung für Energie und Netznutzung. Voraussetzung für den Erhalt des Effizienzbonus ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Kanton oder dem Bund bzw. vom Bund beauftragten Organisationen der Wirtschaft. Die Finanzierung erfolgt über die Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen des ewz und wird von allen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern im Rahmen des Netznutzungsentgelts bezahlt.

Wirksame Anreize für Unternehmen

Der Effizienzbonus schafft wirkungsvolle Anreize für den rationellen Umgang mit Energie, unabhängig davon, ob das ewz oder Dritte die elektrische Energie liefern. So profitierten im Jahr 2013 neun Prozent aller teilnahmeberechtigten Unternehmen vom Effizienzbonus. Diese 225 Unternehmen verbrauchen 68 Prozent der elektrischen Energie aller Bonusberechtigten. Die Unternehmen mit einer bonusberechtigten Zielvereinbarung in der Stadt Zürich sparten 2013 10,4 Gigawattstunden Strom und 11,2 Gigawattstunden Wärme. Dies entspricht etwa 50 Prozent des Strombedarfs für die öffentliche Beleuchtung und dem Wärmebedarf von rund 800 durchschnittlich gedämmten Einfamilienhäusern. 2013 gewährte das ewz einen Bonus von total 14,3 Millionen Franken.

Effiziente Verwendung von Energie honorieren

Seit der Einführung des Effizienzbonus wurden das Energiegesetz und die Energieverordnung des Bundes mit Bestimmungen ergänzt, die die Endverbraucherinnen und Endverbraucher zur Energieeffizienz verpflichten. Zudem sind im Zuge der teilweisen Marktöffnung weitere Anspruchsgruppen für den Effizienzbonus hinzugekommen. Neben den Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sind dies Kundinnen und Kunden, die Netzzugang beantragt haben und den Strom zu Marktkonditionen bei ewz oder Dritten beziehen. Um die Gleichbehandlung aller Empfängerinnen und Empfänger des Effizienzbonus sicherzustellen, wird die Rückvergütung angepasst und administrativ vereinfacht. Neu soll ein fixer Betrag von 1,3 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchte Wirkenergie ausbezahlt werden – anstelle der bisherigen, prozentualen Vergütung auf der Rechnung für Energie und Netznutzung. So wird gewährleistet, dass mit dem Bonus ausschliesslich Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz honoriert werden.

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