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Nicht mehr nach Umsatz, sondern nach Gewinn und Eigenkapital

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt neues Modell für ewz-Abgabe

Seit 1989 gilt die Regelung, dass das ewz sechs bis neun Prozent seines Umsatzes an die Stadtkasse abliefern soll. Sie trägt der aktuellen Situation des Unternehmens nicht mehr Rechnung. Das ewz ist heute weitgehend dem Markt ausgesetzt und mit der geltenden umsatzbasierten Ausschüttung stärker belastet als die Konkurrenz. Neu soll die Abgabe abhängig sein vom Jahresgewinn und dem Eigenkapital des ewz.

21. Dezember 2016

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich legten mit dem Stromsparbeschluss im Jahr 1989 fest, dass das ewz sechs bis neun Prozent seines Umsatzes an die Stadtkasse abliefern soll. Damals hatte das ewz in seinem Versorgungsgebiet eine Monopolstellung inne. Es war frei in der Gestaltung seiner Tarife und konnte damit einen bestimmten planbaren Gewinn erzielen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen für das ewz derart stark verändert, dass diese umsatzbasierte Ablieferung im vorgesehenen Umfang zu einer grossen Belastung wird und die Substanz des Unternehmens bedroht. 

Einschneidende äussere Veränderungen, aber auch im ewz selber

Die teilweise Marktöffnung Anfang 2008 hat dazu geführt, dass zwei Drittel des vom ewz in der Stadt Zürich abgesetzten Stroms dem Markt ausgesetzt sind. Von der freien Wahl machen viele der 1400 betroffenen Kundinnen und Kunden Gebrauch. Der Marktpreis ist bereits so tief gesunken, dass er die Kosten der eigenen Stromproduktion nicht mehr deckt. 

Die Tarife für die Netznutzung auf der andern Seite sind von der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) reguliert und werden überwacht. Das ewz als Netzbetreiber kann damit nur einen vordefinierten Gewinn erzielen. Dasselbe gilt für die Energietarife der nicht-marktberechtigten Kundinnen und Kunden. 

Auch das ewz selber hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Vom einstigen Stromversorger ist es zu einem Unternehmen geworden, das breit gefächerte Energie-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. In all diesen Geschäftsfeldern muss sich das ewz gegen die Konkurrenz durchsetzen. Umsatzmargen von 6 bis 9 Prozent sind in diesen Geschäftsfeldern kaum mehr zu erzielen. Dennoch muss das ewz auch auf dem Umsatz mit dem Energiehandel einen entsprechenden Anteil abliefern. Dies bedroht die Substanz des Unternehmens und schwächt es im Vergleich zur Konkurrenz. 

Gesunde Finanzierung für das ewz, planbare Einnahmen für die Stadt

Der Stadtrat schlägt ein neues Modell vor, das nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgebaut ist. Die Gewinnausschüttung an die Stadt soll sich nach dem Jahresgewinn und dem Eigenkapital des ewz richten. Wenn die Eigenkapitalquote steigt, erhöht sich die prozentuale Gewinnausschüttung. Sinkt die Eigenkapitalquote unter 45 Prozent, soll das ewz nur noch bei einem Jahresergebnis von über 50 Millionen Franken einen Gewinnanteil abliefern. Gleichzeitig werden auch ein Maximum und ein Minimum der Ablieferung je nach Eigenkapitalquote festgelegt. Damit werden die Beiträge des ewz an die Stadt stetig und planbar, und die finanzielle Basis des ewz ist gesichert. Der Stadtrat hat das Modell zuhanden des Parlaments verabschiedet. Wenn dieses die neue Verordnung über die Gewinnablieferung des ewz befürwortet, werden die Stimmberechtigten anschliessend über die Aufhebung des Beschlusses über die «Rationelle Verwendung von Energie» aus dem Jahr 1989 entscheiden. Auf diesem beruht die geltende Regelung der Umsatzablieferung des ewz.