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Auch nach 66 für die Stadt arbeiten

Medienmitteilung

Stadtrat bewilligt Pilotversuch für VBZ-Fahrpersonal

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes mangelt es an Fachkräften. Auf der andern Seite sind Angestellte bereit, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus für die Stadt Zürich zu arbeiten. In Bezug auf die Verkehrsbetriebe und das Gesundheitswesen reagiert der Stadtrat nun auf diese Situation. Als erste Massnahme bewilligt er einen Pilotversuch «66 plus» für das VBZ-Fahrpersonal.

16. März 2016

Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) bauen ihr Angebot kontinuierlich aus, bekunden aber zunehmend Mühe, genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Fahrdienst zu gewinnen. Erschwerend für die Zukunft kommt hinzu, dass bereits rund ein Sechstel der Fahrdienstmitarbeitenden über 58 Jahre alt und damit grundsätzlich zum Altersrücktritt berechtigt ist. Nicht alle wollen aber mit 65 «zwangspensioniert» werden, sondern sind interessiert, über dieses Alter hinaus bei den VBZ weiterzuarbeiten. Dieser Situation bei den VBZ will der Stadtrat Rechnung tragen und hat daher einen dreijährigen Pilotversuch für die Beschäftigung von Angestellten im Alter von über 66 Jahren gutgeheissen.

Neben den VBZ sieht sich auch das Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) einem Mangel an Fachkräften gegenüber. Geeignetes Personal in ausreichender Zahl zu rekrutieren wird immer aufwändiger und schwieriger. Auch hier wären Mitarbeitende bereit, über die Altersgrenze hinaus für die Stadt Zürich tätig zu sein. Die Dienstabteilungen des GUD werden deshalb zu einem späteren Zeitpunkt in den Pilotversuch «66 plus» einsteigen und dem Stadtrat ein eigenes Reglement unterbreiten, das sich am VBZ-Reglement orientiert, aber den Gegebenheiten des GUD angepasst wird.

Der Pilotversuch der VBZ beginnt Anfang April 2016 und erstreckt sich über drei Jahre. Angesprochen sind Fahrerinnen und Fahrer von Trams und Bussen, die freiwillig über das Pensionierungsalter hinaus bei den VBZ arbeiten möchten. Auf der Grundlage des städtischen Personalrechts bleiben sie befristet bei der Stadt Zürich angestellt. Voraussetzungen sind gute Leistungen und die medizinische Tauglichkeit. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht nicht. Die VBZ werden die Erfahrungen bei diesem Versuch in einem Bericht festhalten. Dieser wird dem Stadtrat als Grundlage für weitere Entscheide zu «66 plus» dienen.

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