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Das ewz muss als städtische Dienstabteilung wettbewerbsfähig bleiben

Medienmitteilung

Rahmenkredite sollen Handlungsspielraum vergrössern

Der Gemeinderat hat entschieden, nicht auf die Vorlage zur Rechtsformänderung einzutreten. Der Stadtrat bedauert diesen Entscheid. Er wird nun alles daran setzen, innerhalb der jetzigen Rechtsform nach Lösungen zu suchen, damit das ewz weiterhin am Markt bestehen kann. Dafür will das Unternehmen beispielsweise weitere Rahmenkredite beantragen, um einen bestimmten Handlungsspielraum zu gewährleisten.

27. Oktober 2016

Der Energiemarkt hat sich grundlegend verändert. Um den neuen Herausforderungen optimal zu begegnen, hat der Stadtrat vorgeschlagen, das ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt im vollständigen Besitz der Stadt Zürich umzuwandeln. Die angepasste Rechtsform sollte eine klare Trennung von politisch-strategischer und unternehmerischer Steuerung des ewz ermöglichen, die Vertraulichkeit von geschäftskritischen Informationen gewährleisten und die Kontrolle über Chancen und Risiken im Wettbewerb durch einen fachlich zusammengesetzten Verwaltungsrat erhöhen.

Am 26. Oktober 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich entschieden, nicht auf die Vorlage zur Rechtsformänderung einzutreten, also diese nicht inhaltlich zu diskutieren. Der Stadtrat bedauert diesen Entscheid. Die neue Rechtsform hätte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können, die Wettbewerbsfähigkeit des ewz auch in Zukunft zu erhalten, und als öffentlich-rechtliche Anstalt hätte das ewz die gleiche Ausgangslage wie die Elektrizitätswerke der Städte Bern und Basel. Der Stadtrat wird nun zusammen mit dem ewz verschiedene Varianten prüfen, wie dieses im teilweise liberalisierten Markt auch als städtische Dienstabteilung bestehen kann. Im Vordergrund stehen Rahmenkredite für verschiedene Geschäftsfelder. Diese Rahmenkredite sollen dem ewz den nötigen Handlungsspielraum geben, insbesondere bei den Investitionen in erneuerbare Energien, bei den Energiedienstleistungen und bei Beteiligungen mit Partnern an innovativen Projekten. Zudem müssen die Umsatzabgaben an die Stadt, der Bonusbeschluss und die Rechnungslegung des ewz überprüft werden. Der Stadtrat bereitet zusammen mit dem ewz die notwendigen Beschlüsse vor, die er dann dem Gemeinderat vorlegen wird.

Die strategische Ausrichtung des ewz soll beibehalten werden, nämlich dass das ewz ein Unternehmen mit wegweisenden Lösungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sein soll. Investitionen in erneuerbare Energien im In- und Ausland sowie der Vertrieb von Strom wie auch von Energie- und Netzdienstleistungen in der ganzen Schweiz sollen weitergeführt werden. Für die Stadt Zürich spielt das ewz für das Erreichen der 2000-Watt-Ziele eine wichtige Rolle.

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