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Fachgremium für ewz-Investitionen in erneuerbare Energie

Medienmitteilung

Das ewz wird in den kommenden Jahren im In- und Ausland in verschiedene Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, investieren. In Zukunft soll ein Gremium aus Fachleuten den Stadtrat bei solchen Investitionsentscheiden unterstützen. Dieses soll ab 1. Januar 2018 tätig werden, vorerst für eine Pilotphase bis zum Ende der Legislaturperiode 2018–2022.

27. September 2017

Nachdem der Gemeinderat entschieden hat, nicht auf die Vorlage zur Rechtsformänderung des ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) einzutreten, sollen Rahmenkredite dem Unternehmen einen grösseren Handlungsspielraum auf dem Markt verschaffen. Die Stimmberechtigten bewilligten am 24. September 2017 einen Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für Investitionen in die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen. Im Gegensatz zum Kredit, den die Stimmberechtigten 2009 guthiessen, beschränkt sich der neue nicht auf Windenergie, sondern schliesst auch Wasserkraft, Sonne, Biomasse und Geothermie ein. Die Entwicklung und der Bau von Windparks sowie deren Erwerb werden bei der Verwendung des Rahmenkredits im Vordergrund stehen. Im Zeitraum von fünf bis zehn Jahren stellt sich aber auch die Frage der Rekonzessionierung einiger Wasserkraftwerke des ewz oder von Ausbauvorhaben bei Partnerwerken.

Fachliche Unterstützung des Stadtrats

Der Rahmenkredit delegiert die Investitionsentscheide an den Stadtrat. Um ihn dabei zu unterstützen, soll ein nach fachlichen Kriterien bestelltes Gremium eingesetzt werden. Die beratende Investitionskommission (BIK) soll ab 1. Januar 2018 tätig werden, vorerst für eine Pilotphase bis zum Ende der Legislaturperiode 2018–2022. Der BIK sollen Investitionsgeschäfte des ewz von über 20 Millionen Franken vorgelegt werden, die dem Erwerb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen dienen. Die BIK spricht zu diesen Geschäften jeweils Empfehlungen an den Stadtrat aus. Sie besteht aus vier bis maximal sechs Mitgliedern: Fachleute der Stadtverwaltung sowie externe Sachverständige. Darunter ist ein Mitglied des Stadtrats aus der Finanzdelegation, das auch den Vorsitz innehat. Der Stadtrat wählt die Sachverständigen der BIK für eine Amtsdauer von vier Jahren. Diese sollen neben betriebswirtschaftlichen Erfahrungen und Kenntnissen in der Energiewirtschaft auch technisches, juristisches und finanztechnisches Know-how einbringen. Zweck, Aufgaben und Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten des Gremiums sind in einem Organisationsreglement festgehalten. Mit der Einsetzung der BIK wird ein Postulat des Gemeinderats umgesetzt.