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Einfachere und verursachergerechtere Netznutzungstarife

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt Änderung

Die Netznutzungstarife des ewz entsprechen in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und sollen geändert werden. Der Stadtrat schlägt einen einheitlichen Tarif für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vor, zusätzliche Möglichkeiten für die Steuerung von grossen Stromverbrauchern und eigene Tarife für Elektrofahrzeuge.

21. November 2018

Die Netznutzungstarife des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) berechnen sich aufgrund von Vorgaben des eidgenössischen Stromversorgungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung. Wie in der Stadt Zürich diese Tarife konkret umgesetzt werden, legt der Gemeinderat fest. Seit der letzten grossen Tarifrevision vor gut fünf Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in einigen Bereichen verändert, und eine Anpassung der Tarife drängt sich auf.

Einheitlicher Tarif für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

Heute teilt das ewz Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in zwei Gruppen auf. Bei den einen liegt der jährliche Stromverbrauch zwischen 60 000 und einer halben Million Kilowattstunden, bei den andern zwischen einer halben Million und zwei Millionen Kilowattstunden. Die beiden Tarife haben sich aber in ihrer Kostenstruktur mittlerweile so stark angenähert, dass sich eine Unterscheidung erübrigt. Daher will das ewz diese wieder zusammenlegen, was das Tarifsystem einfacher und übersichtlicher macht. Der Preis wird sich auf dem gleichen Niveau bewegen wie bisher, für die Kundengruppe mit dem tieferen Verbrauch sinkt er sogar leicht.

Sperrzeiten für weitere Anlagen

Eine zweite Änderung betrifft die Steuerungs- beziehungsweise Regelungsmöglichkeiten von Verbrauchern wie Elektroboilern, Kühlhäusern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch den Verteilnetzbetreiber. Das ewz kann mit einer Zu- oder Abschaltung solcher Verbraucher das Netz effizienter betreiben und dadurch einen teuren Netzausbau vermeiden oder zumindest reduzieren. Zudem verringern sich dadurch die Kosten, die das ewz der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für die Nutzung des Übertragungsnetzes bezahlen muss. Gegenwärtig nimmt das ewz die Möglichkeit der Unterbrechung einzig bei Wärmepumpen wahr. Im Sinne einer «netzdienlichen Leistungsbegrenzung» soll diese Möglichkeit auf weitere Anlagen ausgedehnt werden. Wer dem ewz das Recht der Zu- oder Abschaltung einräumt, soll von einem vergünstigten Netznutzungsentgelt profitieren.

Spezialtarife für Elektrofahrzeuge

Schliesslich soll es eine Neuerung bei den Ladestationen für Elektrofahrzeuge geben. Das ewz will für diesen Bereich einen Spezialtarif einführen, der dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung trägt. Diese laden ihre Fahrzeuge vor allem während der höchsten Netzbelastung über Mittag und am Vorabend. Der neue Tarif soll verursachergerecht sein und einen Anreiz dafür schaffen, dass die Kundinnen und Kunden ihren Verbrauch in die Niedertarifzeit verlegen. Weil sich Schnellladestationen stärker aufs Netz auswirken als Heimladestationen, ist eine Zweiteilung des Tarifs vorgesehen. Kundinnen und Kunden mit Schnellladestationen werden automatisch dem entsprechenden Tarif zugeteilt, während diejenigen mit Heimladestationen zwischen dem Haushalttarif und dem neuen Netznutzungstarif wählen können. Im Vergleich zu den heute geltenden Netznutzungstarifen mit Hochtarifzeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr gilt der Hochtarif für beide Gruppen einstweilen von 11 bis 13 und von 18 bis 20 Uhr.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die erwähnten Änderungen, um einerseits das Tarifsystem einfacher und verursachergerechter zu gestalten und anderseits die Sicherheit, Stabilität und Effizienz des Verteilnetzes zu verbessern. 

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