Die energieintensivsten Dienstabteilungen der Stadt sind bereits im Frühling damit beauftragt worden, Energiesparmassnahmen zu identifizieren. Die Taskforce Energie der Stadt Zürich hat dem Stadtrat heute aufgezeigt, wie diese Dienstabteilungen Strom und Gas einsparen können und mit welchen Konsequenzen dabei zu rechnen ist.
Stufenweises Vorgehen
Der Stadtrat wird nun einzelne Massnahmen stufenweise umsetzen. In einem ersten Schritt sollen Massnahmen ergriffen werden, die rasch umsetzbar sind und zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden, der Bevölkerung und der Unternehmen beitragen (z. B. Reduktion des Warmwassergebrauchs in Verwaltungsgebäuden, Abschaltung von Leuchtlogos der städtischen Verwaltung; komplette Übersicht unten). Mit diesen Beiträgen sollen Mitarbeitende und Bevölkerung auf die Wichtigkeit des Energiesparens aufmerksam gemacht werden und einen ersten Beitrag leisten nach dem Motto «Jede eingesparte Kilowatt-Stunde zählt».
In einer zweiten Stufe hat er Massnahmen vorgesehen, die mit einem gewissen Umsetzungsaufwand verbunden sind und etwa technische Anpassungen voraussetzen (z. B. Reduktion der Raumtemperatur in Verwaltungsgebäuden auf maximal 19 °C).
Für einen späteren Zeitpunkt fasst er bei einer Verschärfung der Lage in einer dritten Stufe Massnahmen ins Auge, die das öffentliche Leben beeinflussen und den Energieverbrauch deutlich senken sollen. Auch für diese Massnahmen werden nun Vorarbeiten getroffen, damit sie im Falle einer konkret zu erwarteten Energiemangellage rasch und effektiv umgesetzt werden können. Dies auch in Koordination mit dem Schweizerischen Städteverband und kantonalen und nationalen Gremien.
Sollte eine konkrete Mangellage eintreten, stünde dann in einer vierten Stufe der Bund in der Hauptverantwortung. Er würde in der ganzen Schweiz Massnahmen anordnen, die weitreichende Konsequenzen haben – bis hin zu Kontingentierungen oder partiellen Netzabschaltungen, um die Energieversorgung zu gewährleisten. Auch hierzu wurden in der Stadt Zürich erste Vorbereitungsarbeiten eingeleitet.
Der Stadtrat hat ferner entschieden, dass er die aktuelle Sensibilisierungskampagne des Bundes «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht» unterstützt und mit geeigneten Mitteln in der Stadt und in der Verwaltung verbreitet. Weitere Informationen zu Sparmassnahmen und Beratungsangeboten finden sich auf der Webseite der Stadt: www.stadt-zuerich.ch/energiesicherheit.
Der Stadtrat ruft die Verwaltung, die Bevölkerung und die Wirtschaft auf, den eigenen Energieverbrauch zu hinterfragen und wo immer möglich zu reduzieren. Alle diese Bemühungen tragen dazu bei, die von der Bevölkerung im Mai 2022 beschlossenen Netto-Null-Ziele zu erreichen.
Übersicht der Massnahmen zur Energiesicherheit
Stufe 1
Öffentliche Gebäude und Anlagen
1. Die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden wird reduziert, unter anderem werden mögliche Sparpotenziale in den Gängen, in Treppenhäusern, etc. umgesetzt.
2. Die Beleuchtung von Fassaden öffentlicher Gebäuden, Leuchtlogos, etc. wird ausgeschaltet.
3. Der Gebrauch von Warmwasser in Verwaltungsgebäuden wird reduziert und die Potenziale zur Verringerung des Warmwasserverbrauchs werden umgesetzt.
4. Die Wasser- und Lufttemperatur in Hallenbädern wird um 1 Grad reduziert
5. Der Stromverbrauch bei der Wasseraufbereitung wird reduziert, indem die Wasserquellen (Grundwasser, Seewasser) optimal eingesetzt werden.
Öffentlicher Raum
6. Netzbrunnen werden – wo möglich und sinnvoll – abgestellt, Quellwasserbrunnen bleiben in Betrieb.
Dienstfahrzeuge
7. Die Aussenreinigung von Dienstfahrzeugen wird auf ein Minimum reduziert.
8. Dienstfahrten werden auf ein Minimum reduziert.
Sensibilisierung von Mitarbeitenden, Bevölkerung und Wirtschaft
9. Sensibilisierungskampagne bei Mitarbeitenden, Bevölkerung und Wirtschaft
Stufe 2
10. Reduktion der Raumtemperatur in Verwaltungsgebäuden auf maximal 19 °C; Reduktion der Lüftungsaktivität
11. Reduktion der Raumtemperatur in nicht regelmässig verwendeten Räumen auf 15 °C
12. In Gebäuden und Räumen, die nicht beheizt werden müssen, wird die maximal mögliche Temperaturabsenkung vorgenommen.
13. Abschaltung der Beleuchtung von historischen Bauten («Plan Lumière»)
14. Abschaltung der Weg-/Strassenbeleuchtung (abgestimmt auf die Betriebszeiten der VBZ)
15. Die Ausseneisflächen werden später in Betrieb genommen – je nach Wetter