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Anpassung der ewz Förderung für E‑Mobilitäts‑Ladeinfrastruktur

Medienmitteilung

Seit 2018 fördert das ewz Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, was zur erfolgreichen Verbreitung der E-Mobilität beigetragen hat. Das ewz-Förderkonzept soll nun vereinfacht werden und wird zusammen mit dem neuen kantonalen Förderprogramm rund 30 % der Investitionskosten für Ladeinfrastruktur decken. Der Stadtrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen genehmigt.

12. Mai 2023

Waren 2018 rund 10 % der Fahrzeug-Neuzulassungen im Kanton Zürich sogenannte Steckerfahrzeuge (hybrid und vollelektrisch), betrug dieser Anteil 2022 bereits rund 50 %. Mit den 2000-Watt-Förderbeiträgen unterstützt ewz seit 2018 sehr erfolgreich die Anschaffung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur (LIS) in seinem Versorgungsgebiet. Dank der Förderung von ewz wurden bereits tausende von Ladeinfrastrukturen installiert, was zum Durchbruch der Elektromobilität mit beigetragen hat. Im Rahmen der energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Zürich (Netto‑Null 2040) förderte ewz teilweise über die Hälfte der Installationskosten. Alleine 2022 wurden dafür rund 10 Millionen Franken ausgeschüttet. Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen rückt die Marktreife der E‑Mobilität immer näher. Die neuen Förderansätze sollen diesem Umstand Rechnung tragen.

Vereinfachung und Ergänzung zur neuen kantonalen Förderung

Ab 1. Juli 2023 orientieren sich die Förderbeiträge nicht mehr an den Investitionskosten, sondern werden pauschal pro Parkplatz, der mit LIS ausgestattet wird, ausgerichtet. Kombiniert mit dem modularen Aufbau trägt dies zur Vereinfachung bei:

  • bis zu 500 Franken pro Parkplatz für die Basisinfrastruktur (Unterverteilung inklusive Flachbandkabeln, Grundplatten usw. bis zu den entsprechenden Parkplätzen),
  • 750 Franken für die Ladestationen bei Privaten,
  • 1000 Franken bei öffentlich zugänglichen Ladestationen.

In Neubauten werden nur noch die Ladestationen gefördert, jedoch nicht die Basisinfrastruktur.

Die städtische Förderung ergänzt das neue kantonale Förderprogramm, so dass rund 30 % der Investitionskosten für Basisinfrastruktur und Ladestationen gedeckt werden. Die Anträge für die kantonale und die städtische Förderung müssen zwingend separat, jedoch auf der selben digitalen Plattform, eingereicht werden.

Der Statdrat genehmigt die revidierten Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen (VGL ewz, AS 732.360).

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