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Publikation

November 2021

Rechtsgutachten Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Arealüberbauungen

Einforderung im Sinne einer erhöhten Anforderung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
November 2021

Rechtsgutachten Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Arealüberbauungen

Einforderung im Sinne einer erhöhten Anforderung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass PV-Anlagen nicht unter den Begriff "Ausrüstung" gemäss § ABV subsumiert werden können, da diese in § 1 Abs. 2 ABV ausdrücklich als Anlagen definiert werden und diese Legaldefinition somit nicht anders ausgelegt werden kann.

Zum anderen ist es aus Sicht des Gutachten eher unwahrscheinlich, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahren gestützt auf § 71 PBG, trotz der grundsätzlichen Möglichkeit erhöhte Anforderungen an Bauprojekte innerhalb Arealüberbauungen zu stellen, eine Vorgabe zur Erstellung von PV-Anlagen gemacht werden könne. Das Gutachten sieht hier insbesondere das Problem beim fehlenden öffentlichen Interessen an der konkreten Vorgabe einer bestimmten Technologie, solange mit gleichwertigen Technologien das gleiche Ziel (CO2-Reduktion) erreicht werden kann.