Fristerstreckung online Steueramt der Stadt Zürich
Verlängern Sie die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung: Fristerstreckung direkt mit folgendem Formular beantragen.
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 für natürliche Personen
Hier können Sie mittels Scannen des QR-Codes «E-Frist» oder mit den aufgedruckten Angaben auf Ihrer Steuererklärung, vor Ablauf der Einreichefrist Ihrer Steuererklärung die Fristerstreckung beantragen. Um eine Bestätigung zu erhalten, geben Sie bitte eine E-Mail Adresse an.
Die allgemeine Frist für die Beantragung einer Fristerstreckung der Steuererklärung 2023 ist am 31. März 2024 abgelaufen.
Eine bereits bewilligte Fristerstreckung bis zum 30. September 2024 kann ab August 2024 nochmals bis längstens zum 30. November 2024 verlängert werden.
Auf der ersten Seite der Steuererklärung finden Sie die Persönliche ID und die Dokumenten-ID. Diese werden für ein Gesuch zur Fristerstreckung benötigt.
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Verfahrensrecht / Rechtsmittel
Wenn Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben, werden Sie durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.