Wenn Eltern nicht verheiratet sind, können sie bei uns bestätigen, wer der Vater ist. Sie können auch unterschreiben, dass sie beide für das Kind sorgen. Wenn Eltern verheiratet sind, passiert das von selbst.
Bei gleichgeschlechtlichen Ehen gibt es besondere Regeln zur Elternschaft. Bitte informieren Sie sich in den FAQs über die Mutterschaftsanerkennung und Co-Mutterschaft.
Diese Bedingungen müssen für das Anerkennen der Vaterschaft erfüllt sein:
- Nur der biologische Vater kann das Kind anerkennen.
- Der Vater ist nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet.
- Die Mutter des Kindes ist nicht mit einer anderen Person verheiratet.
- Füllen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite aus, wenn Sie das Kind anerkennen möchten.
- Wenn beide Elternteile die Schweizer Staatsbürgerschaft haben:
- Dann brauchen wir keine weiteren Dokumente.
- Füllen Sie das unten verlinkte Kontaktformular aus. Dann erhalten Sie eine E-Mail für die Terminvereinbarung.
- Wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsbürgerschaft haben:
- Dann brauchen wir vielleicht weitere Dokumente für die Anerkennung.
- Füllen Sie das Kontaktformular aus. Dann informieren wir Sie gern per E-Mail, welche Dokumente es noch braucht.
- Sie erhalten eine E-Mail für die Terminvereinbarung, wenn wir alle nötigen Dokumente erhalten haben.
- Wählen Sie einen Termin, der passt.
- Wenn Sie sich für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden, müssen Sie die Erziehungsgutschriften festlegen.
- Bitte sprechen Sie sich darüber ab, bevor Sie zum Termin kommen.
- Lesen Sie die Informationen zu «Gemeinsame elterliche Sorge» und «Erziehungsgutschriften» ((Download Links von Layla als Asset ablegen und verlinken))
- Nehmen Sie Ihren Pass oder Ihre ID mit.
- Liegt Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich? Bitte nehmen Sie auch Ihre Wohnsitzbestätigung mit.
- Sie unterschreiben die Erklärung zur Anerkennung Ihrer Vaterschaft bei uns am Schalter.
- Wenn Sie möchten, können Sie bei uns am Schalter auch direkt das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben.
- Die Mutter muss dabei sein und ebenfalls unterschreiben.
- Sie legen die Anrechnung der Erziehungsgutschriften fest.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.