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Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz

Um das städtische Klimaziel Netto-Null 2040 zu erreichen, muss der Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche Lösungen beschleunigt werden. Rund 40 Prozent der fossilen Heizungen sind jünger als zehn Jahre (Stand 2021).

Die Stadt Zürich fördert den vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme mit einer Restwertentschädigung. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.

Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags (städtische und kantonale Förderung für die neue Heizung inklusive Restwertentschädigung) und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.

Fördergeldrechner

 

Beitragsgesuch

Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Die Gesuche beinhalten sowohl die Förderbeiträge der Stadt als auch jene des Kantons.

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