Vorzeitiger Heizungsersatz
Die Stadt Zürich fördert den vorzeitigen Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Anschlüsse an die Fernwärme. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen beim vorzeitigen Heizungsersatz finanziell unterstützt.
Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags (städtische und kantonale Förderung für die neue Heizung inklusive Förderbeitrag für den vorzeitigen Heizungsersatz) und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Die Gesuche beinhalten sowohl die Förderbeiträge der Stadt als auch jene des Kantons.
Neue Förderbedingungen ab Mitte Oktober 2024
- Es gelten neue Fördersätze.
- Für Heizungen, die älter sind als 15 Jahre, kann kein förderbeitrag mehr gewährt werden.
- Das neue Förderprogramm tritt unter Vorbehalt der rechtskräftigen Inkraftsetzung der
Verordnung über Förderbeiträgen für den vorzeitigen Heizungsersatz (VFH) in Kraft.
Das Förderprogramm «Vorzeitiger Heizungsersatz» ersetzt das bisherige Förderprogramm «Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz» mit folgenden Anpassungen:
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Beitragshöhe
Der Förderbeitrag ist abhängig von Alter und Grösse der Anlage. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher ist die Entschädigung.
Förderbedingungen
- Die bestehende Gas- oder Ölheizung weist maximal 15 Betriebsjahre auf.
- Die bestehende Gas- oder Ölheizung wird durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt.
- Das Gesuch für den vorzeitigen Heizungsersatz wird zusammen mit dem Beitragsgesuch für die Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss gestellt.
- In Gebieten mit angekündigter Gasnetzstilllegung gelten gesonderte Bedingungen für den vorzeitigen Ersatz von Gasgeräten. Auskünfte erteilt die Energieberatung.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.