Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Planen Sie den Bau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge? Die Stadt Zürich unterstützt Sie dabei mit einem Förderbeitrag. Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Förderbeitrags und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
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Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz, UGZ und Wärme Zürich.
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Wie setzen sich die Förderbeiträge zusammen?
Die Stadt Zürich entrichtet Förderbeiträge für private und öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen.
- Bei privaten Ladeinfrastrukturen beträgt der Förderbeitrag bis zu 60 % der Installationskosten oder maximal Fr. 150.– pro Kilowatt Leistung.
- Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen beträgt der Förderbeitrag bis zu 60 % der Installationskosten oder maximal Fr. 200.– pro Kilowatt Leistung.
Massgebend ist jeweils der tiefere Betrag.
Förderung private Ladeinfrastruktur:
- Gefördert werden Ladestellen mit einer Leistung bis 22 kW.
- Für Ladestellen ohne Lastmanagement beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 80.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
- Für Ladestellen mit Lastmanagement beträgt der Förderbetrag 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 150.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
Förderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
- Für Ladestellen bis 22 kW mit Wechselstrom (AC) beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 120.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
- Ladestellen mit einer Anschlussleistung grösser als 22 kW (sog. Schnellladestationen) werden mit Gleichstrom (DC) betrieben. Der Förderbeitrag beträgt 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 200.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag.
Förderung Ladeinfrastruktur öffentlicher Personennahverkehr:
- Der Förderbeitrag beträgt 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten.
Förderung Elektrobusse des öffentlichen Personennahverkehrs:
- Der Förderbeitrag beträgt 30% des Neupreises des Fahrzeugs einschliesslich Batterie oder 30% der Leasingkosten.