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Steuerabzüge

Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise die Wärmedämmung, der Ersatz von Fenstern, Heizungen und Haushaltsgeräten mit grossem Stromverbrauch. Auskunft erteilt das kantonale Steueramt im unten verlinkten Merkblatt.

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