Die Meldepflicht Ihrer Adressänderung betägt 14 Tage ab Umzug.
Die Online-Umzugsmeldung auf dieser Seite ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
Für die Neuanmeldung in Zürich oder den Wegzug in eine andere Gemeinde verwenden Sie die Plattform eUmzugCH.
- Sie sind bereits in der Stadt Zürich angemeldet.
- Sie sind volljährig und handlungsfähig
Die Adressänderung können Sie uns online frühestens 30 Tage vor Einzug melden.
- Meldebestätigung
- Mietvertrag
- Kreditkarte oder TWINT
(wird benötigt beim Bezug einer provisorischen Parkkarte und bei Personen mit einem Ausländerausweis. Die Gebühren sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
- Familie - Weitere Familienmitglieder ummelden (Ehepartner*in, eingetragene*r Partner*in, minderjährige Kinder), die bis jetzt an der selben Adresse mit Ihnen gemeldet sind. Volljährige Kinder sowie Personen, welche in einem Konkubinat leben, erfassen bitte eine eigene Umzugsmeldung)
- Parkkarte - Direkt eine provisorische Parkkarte für 15 Franken mit einer Gültigkeitsdauer von 45 Tagen beziehen.
- Strassenverkehrsamt - Ihre Adresse dem Strassenverkehrsamt mitteilen (Ausnahme Wochenaufenthalter*innen).
Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt.
Sie möchten Ihren Umzug persönlich melden?
Das ist nur mit Termin an den Standorten Personenmeldeamt Zürich Nord oder Personenmeldeamt Zürich West möglich. Termin für Umzug innerhalb der Stadt Zürich buchen
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürger*innen:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
- Kreditkarte oder TWINT
(wird benötigt beim Bezug einer provisorischen Parkkarte und bei Personen mit einem Ausländerausweis. Die Gebühren sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
Informieren Sie Ihren Energielieferanten ewz über Ihren Umzug.