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Massnahmen im Personalbereich für die Jahre 2015 bis 2018

Medienmitteilung

Stadt Zürich verfolgt moderaten Sparkurs im Personalbereich

Die Stadt Zürich soll trotz allgemeinem Kostendruck attraktiv und konkurrenzfähig bleiben. Entsprechend investiert der Stadtrat in der laufenden Legislatur weiterhin in das städtische Lohnsystem. Im Personalbereich wird mit differenziert ausgestalteten Massnahmen ein Beitrag zur Erreichung der Ziele «ausgeglichene Rechnung» und «gesichertes Eigenkapital über 2017 hinaus» geleistet. Die Stadtkasse wird damit jährlich mit zwischen 11 bis 17 Millionen Franken entlastet.

22. Januar 2015

Der Stadtrat hat – wie Anfang Dezember 2014 kommuniziert – weitere Vorgaben für die Planjahre 2016 bis 2018 festgelegt, um 2017 eine ausgeglichene Rechnung präsentieren und noch über Eigenkapital verfügen zu können. Neben den im Personalbereich getroffenen Massnahmen sind in den Jahren 2016 bis 2018 Aufwandreduktionen bei den freiwilligen Beiträgen (5 bis 6 Millionen Franken/Jahr) und im Sachaufwand (22 bis 34 Millionen Franken/Jahr) vorgesehen. Darüber hinaus wird eine Steigerung der Erträge (8 bis 11 Millionen Franken/Jahr) angestrebt.

Stadt soll attraktive Arbeitgeberin bleiben

Die Stadt Zürich will mit konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen weiterhin auf dem Arbeitsmarkt bestehen können – eine wichtige Komponente dabei bildet der Lohn. Das Städtische Lohnsystem ist in der Legislatur 2010–2014 mit erheblichen Mitteln ausbalanciert worden, um Ziele wie «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit», Leistungsorientierung, Transparenz und Steuerbarkeit zu erreichen. Das Aufrechterhalten der erreichten Ziele bedingt jedoch eine Lohnsteuerung über jährliche Lohnmassnahmen mit individuellen Lohnanpassungen. Entsprechend stellt der Stadtrat die Weichen für 2015 bis 2018, damit er die Lohnentwicklung weiterhin steuern und eine individuelle, leistungsbezogene Lohnentwicklung ermöglichen kann. Ursprünglich hatte der Stadtrat für die Jahre 2016 bis 2018 keine Lohnmassnahmen vorgesehen. Der Stadtrat hat diesen Entscheid im letzten November angepasst, für die Lohnsteuerung in den Jahren 2016 bis 2018 sollen die neuen Matrizen mit einem Faktor von 0,5 (letztes Jahr Faktor 1) angewendet werden. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat die jährlichen Mittel jeweils im Budget beantragen.

Auch wird der Stadtrat für die Jahre 2016 bis 2018 weiterhin Prämien für gute Leistungen in der Höhe von 4,6 Millionen Franken pro Jahr im Budget einstellen. Hingegen gibt es ab 2015 keinen vergünstigten Bezug von Reka Rails mehr. Die befristete Aktion wurde vom Stadtrat nicht verlängert, was Einsparungen in der Höhe von 1,7 Millionen Franken bedeutet. Die städtischen Mitarbeitenden können hingegen weiterhin Lunch-Checks beziehen. Die Departemente und Dienstabteilungen prüfen in Abhängigkeit ihrer Aufgabengebiete und Massnahmen, ob frei werdende Stellen wiederbesetzt werden müssen und ob die neu bewilligten Stellen unbedingt zu besetzen sind. Entlassungen im Sinne von Sparmassnahmen sollen vermieden werden.

Überblick über die Massnahmen im Vorsorgebereich

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat verschiedene Massnahmen im Vorsorgebereich, die künftig zu Kostenreduktionen zwischen 11 bis 17 Millionen Franken pro Jahr führen sollen:

  • Senkung der Arbeitgeberbeiträge der Stadt Zürich von 62 auf 60 Prozent per 1. Januar 2016
    Der Stadtrat wird dem Gemeinderat diese Senkung beantragen. Sie würde zu jährlichen Einsparungen in der Höhe von 6,4 Millionen Franken führen. Für die Mitarbeitenden bedeutet dies etwas höhere Lohnabzüge für Arbeitnehmerbeiträge. Mit 60 Prozent liegt der Arbeitgeberanteil aber immer noch über dem schweizerischen Durchschnitt und ist gleich hoch wie beim Kanton Zürich. Das Bundesrecht schreibt einen Arbeitgeberanteil von mindestens 50 Prozent vor.
  • Beschränkung der Kostenbeteiligung an Überbrückungszuschüssen bei freiwilligem Altersrücktritt
    Der Stadtrat will das Wissen der älteren Mitarbeitenden länger nutzen und berücksichtigt damit die demographische Entwicklung. Vorzeitige Altersrücktritte zwischen Alter 58 und 65 sollen entsprechend nicht mehr gefördert werden. Die Beteiligung an den Kosten von Überbrückungszuschüssen für die fehlende AHV-Altersrente erfolgt nur noch bei unfreiwilligen Altersrücktritten, beispielsweise infolge Reorganisationen oder einem Stellenabbau. Diese Massnahme führt ab 2018 grob geschätzt zu Einsparungen in der Höhe von 10 Millionen Franken pro Jahr. Diese Änderung muss ebenfalls noch vom Gemeinderat beschlossen werden.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) hat ebenfalls Massnahmen beschlossen, die sich auf die städtischen Finanzen auswirken:

  • Reduktion der Umwandlungssätze auf 1. Januar 2016
    Die steigende Lebenserwartung fordert alle Pensionskassen zu umsichtigem Handeln. Entsprechend reduziert die PKZH die Umwandlungssätze ab 2016. Dank verschiedener flankierender Massnahmen bleibt jedoch das Leistungsziel für die Höhe der Alterspension im Wesentlichen erhalten. Konkret hat der Stiftungsrat der PKZH beschlossen, die Sparbeiträge ab 1. Januar 2016 zu erhöhen. Das führt zu einer zusätzlichen, jährlichen Belastung der Stadtkasse von 9 Millionen Franken.
  • Reduktion des Risikobeitrags von 3 auf 2,5 Prozent ab 1. Januar 2016
    Weil in den letzten Jahren die Kosten für Leistungen bei Invalidität und Todesfällen gesunken sind, sowie dank den Leistungen des städtischen Case Management, kann dieser Beitrag reduziert werden. Damit wird die Erhöhung der Sparbeiträge für die Mitarbeitenden und die Stadt besser verkraftbar. Diese Massnahme entlastet die Stadtkasse um jährlich 3 Millionen Franken und die Mitarbeitenden um jährlich 2 Millionen Franken.

Mit den vom Stadtrat getroffenen Massnahmen leistet das Personal seinen Beitrag an die Ergebnisverbesserungen. Diese sind nötig, um die Ziele einer ausgeglichenen Rechnung und eines gesicherten Eigenkapitals zu erreichen. «Der Stadtrat ist sich der Belastung dieser Massnahmen für die städtischen Mitarbeitenden bewusst. Wir sind überzeugt, dass diese differenzierten Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die Stadt auch weiterhin eine attraktive Arbeitgeberin bleibt», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. Wie im letzten Dezember angekündigt, wurden die Personalverbände vorgängig über die Massnahmen orientiert.

 

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