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Steuerausfälle von mindestens 180 Millionen Franken

Medienmitteilung

Unternehmenssteuerreform III: kantonale Umsetzung der Bundesvorlage

Die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III wird massive Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Zürich haben. Der Stadtrat rechnet allein aufgrund der vom Regierungsrat beabsichtigten Massnahmen mit Einnahmeausfällen ab 1. Januar 2019 von jährlich mindestens 180 Millionen Franken.

30. Juni 2016

Die eidgenössischen Räte haben am 17. Juni 2016 die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich seine Vorstellungen zur Umsetzung der Reform für den Kanton Zürich kommuniziert, deren Anpassung per 1. Januar 2019 vorgesehen ist. Der Regierungsrat plant neben den verbindlichen Vorgaben, auch alle vom Bund vorgeschlagenen fakultativen Massnahmen umzusetzen. «Für die Stadt Zürich ist es unbestritten, dass die bisherigen Steuerprivilegien aufgehoben werden müssen», betont Stadtrat Daniel Leupi. Mit den vom Regierungsrat beschlossenen Umsetzungsmassnahmen zeigt sich der Finanzvorstand jedoch nicht zufrieden: «Die Unternehmenssteuerreform III per se führt schon zu Einnahmeausfällen in unbekannten Ausmassen. Dass der Regierungsrat nun alle Elemente der Reform ausschöpfen und zusätzlich den kantonalen Gewinnsteuersatz senken will, ist für den Standort Zürich nicht nötig. Dieser Entscheid dürfte die Stadt Zürich und alle Gemeinden finanziell hart treffen.»

Senkung des Steuersatzes für die Gewinnsteuer von 8 auf 6 Prozent

Der Regierungsrat beabsichtigt eine Senkung des Steuersatzes für die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von heute 8 Prozent auf neu 6 Prozent. Damit wird das Steueraufkommen aus den Gewinnsteuern von Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden um 25 Prozent reduziert. Die Stadt Zürich rechnet aufgrund dieser Steuersenkung mit Steuerausfällen von jährlich rund 180 Millionen Franken. Da in der Stadt Zürich nur 6 Prozent der Steuereinnahmen der Firmen von Statusgesellschaften stammen, profitieren überproportional viele Firmen von der neuen Regelung. «Die Mitnahmeeffekte sind enorm», kritisiert der Finanzvorstand. Dass der Regierungsrat nicht den Maximalforderungen nachgegeben hat, wertet Stadtrat Leupi verhalten positiv, obschon er auf Kantonsebene bezüglich weiteren Steuersenkungen keinen Handlungsbedarf sieht: «Steuern sind für die Standortwahl von grossen Firmen mit hoher Wertschöpfung nur einer von mehreren Faktoren. Zürich ist dank anderer Qualitäten für Unternehmen der attraktivste Wirtschaftsraum der Schweiz. Ich erwarte, dass der Kantonsrat ebenso anerkennt, dass der Standort Zürich finanziert werden muss.»

Das Fuder ist überladen

Der Regierungsrat hat neben der Senkung des Gewinnsteuersatzes auch die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie weitere Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beschlossen. Wie sich diese Massnahmen finanziell für die Stadt Zürich auswirken, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv abschätzen, sie dürften aber zusätzlich tiefe Spuren hinterlassen. Ebenso offen bleiben die finanziellen Auswirkungen der Einführung einer Lizenzbox unter Einbezug von Software. Dass Gewinne aus Software zu 80 Prozent entlastet werden sollen, hat unabsehbare Konsequenzen. Massnahmen wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer oder die Lizenzboxen reduzieren den zu versteuernden Gewinn, was letztlich nochmals zu einer tieferen Besteuerung und damit weiteren Einnahmeausfällen führt. «Das eidgenössische Parlament hat mit diesen Massnahmen das Fuder komplett überladen», so der Finanzvorstand.

Kompensationszahlungen an die Gemeinden noch nicht festgelegt

Durch die Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent sollen die Kantone vom Bund für zu erwartende Ausfälle kompensiert werden. Damit stehen den Kantonen mehr Mittel für die Abgeltung der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Der Regierungsrat hat sich noch nicht festgelegt, ob und wie er die Städte und Gemeinden an diesen Ausgleichszahlungen beteiligt. «Die Kommunen sind von den Ausfällen in gleichem Mass betroffen wie der Kanton. In der Diskussion auf nationaler Ebene haben die Kantone den Städten immer versichert, dass die Interessen der Gemeinden und Städte berücksichtigt werden. Dass der Regierungsrat nun keine klare Aussage zu einer fairen Beteiligung der Gemeinden macht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Für unsere Finanzplanung sind wir möglichst schnell darauf angewiesen zu wissen, in welcher Höhe unsere Steuerverluste kompensiert werden», zeigt sich Stadtrat Leupi enttäuscht. Dies auch unter dem Aspekt, dass in den nächsten Jahren Kostenverlagerungen vom Kanton auf die Stadt im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 16 folgen werden. Zudem soll die Stadt gemäss kantonalem Richtplan in den nächsten rund zwanzig Jahren um weitere 80 000 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. «Die drohenden Einbussen durch die Unternehmenssteuerreform III und das Bevölkerungswachstum mit den hierfür erforderlichen Vorinvestitionen bringen die Stadt Zürich in eine schwierige Situation und dürften weitreichende finanzielle Auswirkungen haben», so Stadtrat Daniel Leupi.

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