Global Navigation

Unternehmenssteuerreform III: Der Stadt Zürich drohen hohe Ausfälle

Medienmitteilung

Vernehmlassung des Regierungsrats

Der Regierungsrat hat heute Vormittag die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) im kantonalen Recht vorgestellt. Aus Sicht der stark betroffenen Stadt Zürich sind die Annahmen des Kantons zur Umsetzung der USR III in der aktuellen Form nicht nachvollziehbar. Die erwarteten Einnahmeausfälle von rund 300 Millionen Franken werden vom Kanton nur bedingt kompensiert. Um die Defizite zu decken, ist mit einer Steuererhöhung für Private zu rechnen.

29. November 2016

Mit der USR III sollen die Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften richtigerweise abgeschafft und die internationale Akzeptanz des Steuerstandorts Schweiz wiederhergestellt werden. In der Sommersession 2016 hat das eidgenössische Parlament die Gesetzgebung des Bundes für die USR III verabschiedet. Der Regierungsrat hat nun die Umsetzung der Reform im kantonalen Recht verabschiedet. Der Stadtrat erachtet eine Unternehmenssteuerreform auf nationaler Ebene als notwendig; die vorliegende USR III ist jedoch überladen und dürfte in der Stadt Zürich zu massiven Einnahmenausfällen führen.

Es drohen Mindereinnahmen von jährlich bis zu 300 Millionen Franken

Der Regierungsrat rechnet mit Mindereinnahmen für alle Gemeinden des Kantons Zürich von jährlich bis zu 429 Millionen und für den Kanton von bis zu 339 Millionen Franken, total also rund 768 Millionen Franken. Bei der Stadt Zürich geht der Kanton von Einnahmeausfällen in der Höhe von 200 Millionen Franken aus. Diese Zahl ist aus Sicht der Stadt Zürich nicht nachvollziehbar, auch weil die gemachten Annahmen nicht transparent sind.

Der Kanton stützt sich bei seiner Schätzung auf eine Simulation der Auswirkungen von BAK-Basel. Dieses Forschungsinstitut führt in seiner Studie aber selbst aus (S. 63 und 64), dass die Simulationsmodelle keinesfalls als Prognose für die zu erwartenden Fiskaleinnahmen interpretiert werden dürfen. Die Schwierigkeit ist auch damit begründet, dass der Kanton den ganzen Spielraum an Massnahmen ausschöpfen will, den die Bundesgesetzgebung zulässt. «Damit fahren wir in einen Tunnel ohne zu wissen, was uns am Ausgang erwartet. Dies kann namentlich für die Stadt als attraktiver Wirtschaftsstandort gravierende Konsequenzen haben, da die Steuereinnahmen der juristischen Personen eine sehr grosse Bedeutung haben», so Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements.

Die Stadt hat eigene Berechnungen vorgenommen. Bei einer prognostischen Betrachtung der im Jahr 2019 zu erwartenden Gewinnsteuern, entfallen auf die Stadt allein aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent Mindereinnahmen von jährlich 180 bis 200 Millionen Franken. Dazu kommen die Ertragsausfälle aufgrund der übrigen Massnahmen wie zinsbereinigte Gewinnsteuer, der Lizenzbox, dem erhöhten Abzug für Forschung und Entwicklung, sowie den Massnahmen bei der Kapitalsteuer, die die Stadt auf insgesamt weitere rund 100 Millionen Franken schätzt.

Nur teilweise Entlastung für Mindereinnahmen

Durch eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer erhält der Kanton Zürich für die erwarteten Mindereinnahmen eine jährliche Kompensation von geschätzt 180 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die Absicht kundgetan, die Lasten aufgrund der zu erwartenden Ausfälle hälftig auf Kanton und Gemeinden zu verteilen. Aufgrund der vom Regierungsrat vorgestellten Zahlen zeigt sich bezüglich Opfersymmetrie aber ein anderes Bild. Nimmt man den Durchschnitt der aufgeführten Werte, trägt der Kanton 41 Prozent des Minderertrags und die Gemeinden 59 Prozent. Der Kanton schätzt die Entlastung für die Stadt Zürich über den Finanzausgleich auf rund 78 Millionen Franken. Dies ist angesichts der erwarteten Einnahmeausfälle von rund 300 Millionen Franken jedoch absolut ungenügend. «Diese Kompensation deckt nur einen kleinen Teil unserer gesamten Ausfälle. Zürich wird wie die meisten anderen Gemeinden den Steuerfuss erhöhen müssen. Das führt zu einer Verschiebung der Steuerlast von den Unternehmen zu Privaten», kritisiert Stadtrat Daniel Leupi. Dazu kommt, dass der Kanton bei den Einzahlungen an den Ressourcenausgleich des NFA aufgrund der USR III mittelfristig voraussichtlich entlastet wird. Im Fall der Stadt Zürich kommt dazu, dass das Sparprogramm des Kantons (Lü16) zusätzlich eine im Vergleich zu anderen Gemeinden überdurchschnittliche Mehrbelastung von über 50 Millionen Franken jährlich nach sich ziehen dürfte.

Ebenfalls zu berücksichtigen gilt es, dass auf dem Platz Zürich bis zu 80 Prozent der Steuereinnahmen von den grössten 300 juristischen Personen geleistet werden. «Diese sind zu über 75 Prozent ausländisch beherrscht. Somit wird der überwiegende Teil der Steuergeschenke, also mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr, durch diese Vorlage des Kantons ins Ausland verschoben», ergänzt Stadtrat Leupi.

 

Weitere Informationen