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Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III

Medienmitteilung

Antwort des Stadtrats auf Interpellation

Der Stadtrat rechnet bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) gesamthaft mit Steuermindereinnahmen im Bereich zwischen 275 und 325 Millionen Franken pro Jahr. Dies geht aus der Antwort auf die Interpellation des Gemeinderats hervor.

11. Januar 2017

In den vergangenen Jahren sah sich die Schweiz insbesondere mit ihren für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften gewährten Steuerprivilegien massiver internationaler Kritik ausgesetzt. Mit der USR III sollen die Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften abgeschafft und die internationale Akzeptanz des Steuerstandorts Schweiz wiederhergestellt werden. Der Stadtrat begrüsst die USR III grundsätzlich, er lehnt jedoch eine Umsetzung ab, die bei Städten und Gemeinden zu derart markanten Steuerausfällen führt. 

Ausfälle in der Höhe von 275 bis 325 Millionen Franken pro Jahr

Der Stadtrat hat in der Beantwortung der Interpellation des Gemeinderats (GR 2016/259) die mutmasslichen Einnahmeausfälle errechnet, die sich für die Stadt Zürich durch die Einführung der USR III ergeben würden. Auf der Grundlage der für das Jahr 2019 prognostizierten Steuereinnahmen dürften aus den vorgesehenen steuerlichen Entlastungen gesamthaft Mindereinnahmen im Bereich zwischen 275 und 325 Millionen Franken pro Jahr für die Stadt Zürich resultieren. 

Aus der vom Regierungsrat vorgesehenen Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent erwartet die Stadt Zürich Mindereinnahmen in Höhe von rund 190 Millionen Franken. Die vorgesehene Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer und der Lizenzbox würden gemäss Schätzung des Stadtrats weitere Mindereinnahmen in der Höhe von rund 20 bis 30 Millionen Franken, respektive 30 bis 40 Millionen Franken zur Folge haben. Die geschätzten Mindereinnahmen aufgrund von Steuerermässigungen auf dem Eigenkapital, Abzügen für Forschung und Entwicklung sowie bei den Selbstständigerwerbenden belaufen sich auf weitere 35 bis 65 Millionen Franken.

Hohe Mitnahmeeffekte in der Stadt Zürich

Die vorgesehene Reform wird in der Stadt Zürich mit grossen Mitnahmeeffekten verbunden sein. In Zürich sind nur 4 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen vom Wegfall der Privilegien betroffen. Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen, insbesondere die Gewinnsteuersatzsenkungen, kommen jedoch auch den restlichen 96 Prozent der Unternehmen auf dem Platz Zürich zugute. Auch wenn das vom Kanton vorgesehene Massnahmenpaket bescheidener ausgefallen wäre, könnte die Stadt Zürich weiterhin mit überzeugenden Standortvorteilen punkten. «Die steuerliche Attraktivität ist für die Standortwahl der allermeisten Unternehmen nur einer von zahlreichen Faktoren. Ebenso wichtig sind die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte, hohe Rechtssicherheit, gut ausgebaute Infrastruktur, das Bildungs- und Gesundheitswesen oder ein gutes kulturelles Angebot», betont der Finanzvorstand Daniel Leupi. 

Kompensationszahlungen via Finanzausgleich

Gemäss den vom Regierungsrat vorgelegten Ausführungen zur Umsetzung der USR III im kantonalen Recht dürften aus der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 21,2 Prozent jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 180 Millionen Franken an den Kanton Zürich resultieren. Für die Stadt Zürich sieht der Kanton eine jährliche Kompensationszahlung via Finanzausgleich in der Höhe von 78 Millionen Franken vor. «Die auf diese Weise erfolgende Entlastung der städtischen Rechnung entspricht lediglich der gesetzlich vorgesehenen Wirkung eines veränderten Finanzausgleichs. Vom erhöhten Anteil des Kantons an der direkten Bundessteuer sehen die Gemeinden gar nichts», kritisiert der Finanzvorstand. Die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen decken zudem nur einen Teil der prognostizierten Mindereinnahmen. Erschwerend zu den erwarteten Mindereinnahmen als Folge der USR III kommt hinzu, dass die Stadt durch das Sparprogramm des Kantons (Lü16) sowie die Mehrausgaben der «wachsenden Stadt» die Rechnung zusätzlich belastet wird. 

Steuererhöhung für Private und Sparmassnahmen drohen

Ohne die dafür notwendigen Steuereinnahmen können attraktive Standortfaktoren nicht gewährleistet werden. Die prognostizierten Steuereinbussen von jährlich rund 300 Millionen Franken entsprechen etwa dem eineinhalbfachen Steuerertrag aus dem Bankensektor des Jahres 2015. «Ausfälle in dieser Grössenordnung lassen sich trotz Kompensationsmassnahmen ohne Steuererhöhungen für natürliche Personen oder grösseren Leistungsabbau kaum bewältigen», so Stadtrat Leupi. 

Der Stadtrat macht in seiner Antwort auf die Interpellation aber auch klar, dass der städtische Haushalt ständigen Veränderungen unterworfen ist und gewisse Faktoren heute noch ungewiss sind. So wird etwa der innerkantonale Finanzausgleich neu zu berechnen sein. Hier ist davon auszugehen, dass die Stadt aufgrund der sinkenden Steuerkraft auf Kosten anderer Gemeinden entlastet würde.

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