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Dringlicher Kauf eines Mehrfamilienhauses im Quartier Höngg

Medienmitteilung

Erwerb der Liegenschaft Appenzellerstrasse 85

Der Stadtrat hat den Kauf eines Mehrfamilienhauses im Quartier Höngg für 10,1 Millionen Franken bewilligt. Mit dem Erwerb kann der städtische Grundbesitz arrondiert und die Zahl der gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen erhöht werden.

15. März 2017

Bei der Liegenschaft Appenzellerstrasse 85, die 1982/83 gebaut wurde, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen: eine 1½-Zimmer-Wohnung, eine 2½-Zimmer- Wohnung, drei 3½-Zimmer-Wohnungen, vier 4½-Zimmer-Wohnungen sowie eine 5½-Zimmer-Attika-Wohnung. Dazu kommen drei Hobbyräume und vierzehn Parkplätze. Der Ausbaustandard der Wohnungen ist aus heutiger Sicht einfach. Das Haus grenzt an die kommunale Wohnsiedlung Kürberghang; die vierzehn Parkplätze, die zum Kaufobjekt gehören, befinden sich in der Unterniveaugarage dieser Siedlung. Mit dem Erwerb kann der städtische Grundbesitz ideal arrondiert werden. Zudem steht der Kauf in Einklang mit dem wohnpolitischen Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung. Dieser verpflichtet die Stadt, den Anteil von gemeinnützig, also nach dem Prinzip der Kostenmiete bewirtschafteten Wohnungen am Gesamtbestand der Mietwohnungen auf einen Drittel zu erhöhen. 

Das Mehrfamilienhaus ist im Eigentum einer Erbengemeinschaft, die es öffentlich ausschreiben liess; mit dem zweistufigen Bieterverfahren war ein klar definierter Zeitplan verbunden. Die Stadt erhielt den Zuschlag bei einem Preis von 10,1 Millionen Franken unter der Bedingung, dass die Eigentumsübertragung bis spätestens Ende April 2017 erfolgt. Das Geschäft duldete also keinen Aufschub, weshalb der Stadtrat den Vertrag trotz der Höhe des Kaufpreises in eigener Kompetenz bewilligte. Er tat dies gestützt auf Art. 41 lit. m der Gemeindeordnung. Der Kaufpreis erlaubt eine kostendeckende Vermietung, die bestehenden Mietverhältnisse werden übernommen. Der Finanzvorstand hat die Rechnungsprüfungskommission des Gemeinderats über das Geschäft informiert. 

Die Liegenschaft soll später ins Verwaltungsvermögen übertragen werden, wofür dann der Gemeinderat zuständig ist.

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