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Projektierungskredit für Gesamtüberbauung Letzibach D

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt 7,95 Millionen Franken

Auf dem Areal Letzibach D im Quartier Altstetten treten zwei städtische Stiftungen und die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich erstmals gemeinsam als Bauträgerinnen für eine Gesamtüberbauung auf. Geplant sind 265 Wohnungen, Gewerbeflächen und ein Doppelkindergarten. Für die Projektierung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Kredit von 7,95 Millionen Franken.

12. April 2017

Die Stadt Zürich erwarb das rund 10 000 m2 grosse Areal Letzibach D zwischen Hohlstrasse und Gleisfeld 2013 von den SBB, und zwar zu einem Preis (18,1 Millionen Franken), der gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglicht. Für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs und die Weiterentwicklung des Projekts bewilligte der Stadtrat in eigener Kompetenz 1,85 Millionen Franken. Um die gesamten Projektierungskosten zu decken, beantragt er nun dem Gemeinderat, diesen Betrag um 7,95 auf insgesamt 9,8 Millionen Franken zu erhöhen.

Zwei Baurechtsverträge und eine Volksabstimmung

Als Bauträgerinnen vorgesehen sind die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ) sowie die beiden städtischen Stiftungen «Stiftung für Alterswohnungen» (SAW) und «Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien» (SWkF). Die Projektierungskosten werden anteilmässig auf die drei Bauträgerinnen verteilt; für den Anteil der Stiftungen leistet die LVZ einen Vorschuss, der ihr nach Genehmigung der jeweiligen Objektkredite rückvergütet wird. Das Ja des Gemeinderats zum Projektierungskredit vorausgesetzt, wird der Stadtrat diesem später zwei Baurechtsverträge für die Siedlungen der Stiftungen vorlegen. Für die kommunale Wohnsiedlung ist zusätzlich zur Genehmigung des Objektkredits – voraussichtlich knapp 44 Millionen Franken – durch den Gemeinderat eine Volksabstimmung nötig.

Geplant sind 265 Wohnungen

Aus dem Architekturwettbewerb, den das Amt für Hochbauten durchführte, gingen 2016 «Gut&Schoep Architekten GmbH» und «Neuland ArchitekturLandschaft GmbH» als Siegerteam hervor (Medienmitteilung vom 11. Mai 2016). Geplant sind insgesamt 265 Wohnungen sowie Gewerbeflächen, Büros, Ateliers, Gemeinschaftsräume und ein Doppelkindergarten einschliesslich Betreuung. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 100,9 Millionen Franken. Die drei Bauträgerinnen erhalten in der Gesamtüberbauung je autonome Gebäudeteile mit eigenen Hauseingängen. Im niedrigeren Teil der Bebauung sind 53 Wohnungen der SWkF und 83 Wohnungen der LVZ geplant, im rund 70 Meter hohen Hochhaus 129 Wohnungen der SAW.

Der Wohnungsspiegel setzt sich aus 1 ½- bis 6 ½-Zimmer-Wohnungen zusammen mit Flächen zwischen 45 und 130 m2. Für die SAW sind 1 ½- bis 3-Zimmer-Wohnungen vorgesehen, für die SWkF 4 ½- bis 6 ½-Zimmer-Wohnungen, in der LVZ-Siedlung werden zur Hauptsache 2-, 3- und 4 ½-Zimmer-Wohnungen erstellt. 60 Prozent der SAW- und 65 Prozent der SWkF-Wohnungen sollen subventioniert werden, im LVZ-Teil werden keine Wohnungen subventioniert. Über die gesamte Wohnsiedlung ergibt sich ein Anteil an subventionierten Wohnungen von 42 Prozent.

Drei Beispiele für die nach dem Prinzip der Kostenmiete berechneten voraussichtlichen Nettomieten in der LVZ-Siedlung (alle freitragend) beim aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent: 1240 Franken für eine 2-Zimmer-Wohnung, 1430 Franken für eine 3-Zimmer-Wohnung und 1760 Franken für eine 4 ½-Zimmer-Wohnung.

Erstbezug voraussichtlich im Mai 2023

Der Terminplan sieht – vorbehältlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Projektierungskredit – wie folgt aus: Die Baueingabe ist für April 2019 vorgesehen, die Volksabstimmung über den Objektkredit für die LVZ-Siedlung könnte im Mai des gleichen Jahres stattfinden. Die Bauarbeiten würden im April 2020 beginnen, die ersten Mieterinnen und Mieter im Mai 2023 einziehen.

Mit der geplanten Gesamtüberbauung Letzibach D wird die Zahl an gemeinnützigen, also auf der Basis der Kostenmiete bewirtschafteten Wohnungen, weiter wachsen. Das Projekt leistet einen Beitrag an das Ziel, das die Stimmberechtigten 2011 in der Gemeindeordnung festgeschrieben haben: Bis 2050 soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen am gesamten Mietwohnungsbestand auf einen Drittel steigen.