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Neue Nutzung für Neufrankengasse-Häuser

Medienmitteilung

Zwei Objektkredite für Kauf und Instandhaltung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für den Kauf und die Instandhaltung der beiden Liegenschaften Neufrankengasse 6 und 14 zwei Objektkredite von 17,952 Millionen beziehungsweise 14,224 Millionen Franken. Das Sozialdepartement wird die insgesamt 74 Wohnungen künftig an bedürftige Personen vermieten.

5. Oktober 2017

Am 2. Februar 2017 erwarb die Stadt die Liegenschaften Neufrankengasse 6 und 14 im Quartier Aussersihl. Da es sich um Kaufgeschäfte handelte, die keinen Aufschub duldeten, tat der Stadtrat dies, gestützt auf die Gemeindeordnung, in eigener Kompetenz. Gegen die dringlichen Käufe wurde ein Stimmrechtsrekurs eingelegt, den der Bezirksrat im Mai 2017 vollumfänglich abwies. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht hat die Beschwerde hingegen gutgeheissen und die Beschlüsse des Stadtrats vom Februar aufgehoben. Der Stadtrat teilt die Beurteilung des Verwaltungsgerichts zwar nicht, akzeptiert aber das Urteil. Weil er die Gebäude schnell der künftigen Nutzung zuführen will, legt der Stadtrat den Kaufentscheid nachträglich dem Gemeinderat vor. Der Stadtrat verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Einerseits weil dies die vorgesehene Nutzung der Häuser stark verzögern würde, andererseits weil das Bundesgericht das Urteil nur eingeschränkt überprüfen kann.

Sozialpolitische Nutzung der Liegenschaften

Die Wohnungen sollen künftig von der Abteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe (SEB) des Sozialdepartements vermietet werden. An der Neufrankengasse 6 sollen in Zukunft sogenannte betreuungsresistente Einzelpersonen, die bisher zwischen den verschiedenen bestehenden Angeboten hin- und hergependelt sind, in einem überwachten Umfeld dauerhaft und für das Umfeld verträglich untergebracht werden. Der Netto-Mietzins pro Kleinwohnung mit Dusche und WC wird rund 720 Franken betragen. In der zweiten Liegenschaft an der Neufrankengasse 14 soll Wohnraum für eine gänzlich andere Klientel bereitgestellt werden. Einzelpersonen und Paare ohne Kinder, die in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit abzurutschen drohen, finden dort neben einer Wohnung vor allem auch Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der Netto-Mietzins an der Neufrankengasse 14 wird 780 Franken betragen.

Da die Liegenschaften dauerhaft dazu dienen, eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen, sollen sie ins Verwaltungsvermögen erworben werden. Für das Wohnhaus Neufrankengasse 6 mit 44 Kleinwohnungen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Objektkredit von 17,952 Millionen Franken; davon sind 14,566 Millionen Franken für den Kauf und 3,386 Millionen Franken für die Instandhaltung und Nutzbarmachung vorgesehen. Beim Wohnhaus Neufrankengasse 14 mit 30 Kleinwohnungen beläuft sich der beantragte Objektkredit auf 14,224 Millionen Franken, 11,484 Millionen Franken für den Kauf und 2,740 Millionen Franken, um das Gebäude instand zu halten und für die erwähnte Nutzung gebrauchstauglich zu machen.

Begonnene Arbeiten abschliessen

In beiden Häusern sind die Wohnungen und Treppenhäuser in einem sehr vernachlässigten Zustand, auch funktionieren einzelne Installationen nicht mehr, und Brandschutzanforderungen sind nicht erfüllt. Zusammen mit dem Kauf der Liegenschaften bewilligte der Stadtrat am 1. Februar 2017 auch zwei Objektkredite von 1,95 Millionen (Neufrankengasse 6), beziehungsweise 1,80 Millionen Franken (Neufrankengasse 14), um die dringendsten baulichen Mängel unverzüglich beheben und weitere bauliche Schäden vermeiden zu können. Sicherungs- und Reinigungsarbeiten sowie die Schädlingsbekämpfung sind in beiden Liegenschaften unterdessen abgeschlossen. Zurzeit werden dringende Arbeiten ausgeführt, um die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik instand zu halten; den erforderlichen Budgetkredit genehmigte der Gemeinderat mit der ersten Serie der Zusatzkredite 2017. Auf der Basis der erwähnten Stadtratsbeschlüsse wurden bisher Ausgaben getätigt und Verpflichtungen eingegangen, die sich auf 350 000 (Neufrankengasse 6), beziehungsweise 300 000 Franken (Neufrankengasse 14) belaufen. Bis der Beschluss des Gemeinderats über den Kauf und die Instandhaltung der Liegenschaften vorliegt, werden nur noch begonnene Arbeiten ausgeführt.

Mit Beschluss vom 1. Februar 2017 genehmigte der Stadtrat auch den Kaufvertrag für die Liegenschaft Magnusstrasse 27. Dieser Kauf wird dem Gemeinderat in naher Zukunft zusammen mit einem Projektierungskredit in einer weiteren Weisung unterbreitet.

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