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Steuervorlage 17: Einigung mit Kanton Zürich über Gesamtpaket

Medienmitteilung

Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbands

Der Stadtrat hat sich gemeinsam mit dem Regierungsrat und dem Gemeindepräsidentenverband (GPV) auf ein Gesamtpaket zur Steuervorlage 17 (SV17) geeinigt. Eine gestaffelte Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes, eine deutlich bessere Entschädigung der Gemeinden und dafür Unterstützung der fakultativen Aufnahme der zinsbereinigten Gewinnsteuer in die SV17 durch den Stadtrat, sind die wesentlichen Eckpunkte. Der Stadtrat wird die Vernehmlassung zur SV17 zuhanden des Schweizerischen Städteverbands (SSV) bis spätestens am 6. Dezember 2017 verabschieden.

27. November 2017

Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform III (USRIII) wurden die Städte und Gemeinden in der Erarbeitung der SV17 am Runden Tisch vom Bund angehört und konnten ihre Haltung einbringen. So wurden auch auf Anregen der Städte und Gemeinden die Instrumente enger gefasst und die Dividendenbesteuerung neu festgelegt. Auf kantonaler Ebene hat die Stadt Zürich als Teil der GPV-Delegation an diversen vom Regierungsrat initiierten Runden Tischen zur SV17 teilgenommen. Ziel der Gespräche war, einen Konsens in den Bereichen kantonale Gewinnsteuer, zinsbereinigte Gewinnsteuer und Entschädigung der Städte und Gemeinden zu erlangen. «Wir haben seit der Abstimmung vom letzten Februar signalisiert, dass wir offen für eine Verhandlungslösung sind. Ich konnte die Haltung der Stadt Zürich einbringen und habe die Gespräche als sehr konstruktiv erlebt», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements.

Einigung in den wesentlichen Punkten

Regierungsrat, Stadtrat und GPV konnten in den wesentlichen Punkten Einigung erzielen. Der Stadtrat erachtete und erachtet nach wie vor eine Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes um einen Viertel von 8 auf 6 Prozent als finanzpolitisch nicht verkraftbar. Angesichts der Kompensationsmassnahmen (zum Beispiel Step Up) ist er ausserdem der Meinung, dass eine Senkung nicht sofort erfolgen muss. Einer Reduktion um ein Prozent stimmt der Stadtrat aber angesichts der deutlich verbesserten Bundesvorlage und der besseren Entschädigung der Gemeinden zu. «Ich begrüsse es sehr, dass der Regierungsrat unsere Forderung nach einer zeitlichen Staffelung aufgenommen hat. Dadurch erfolgen die Ausfälle nicht so abrupt und über die Notwendigkeit einer zweiten Senkung kann separat entschieden werden», so Stadtrat Leupi.

Zinsbereinigte Gewinnsteuer soll in SV17 aufgenommen werden

Die Stadt Zürich hat sich im Abstimmungskampf zur USR III gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer ausgesprochen. Dies auch, weil die Bundesvorlage keine konkrete Ausdifferenzierung der Massnahme vorsah und die geschätzten Einnahmeausfälle (in zweistelliger Millionenhöhe) hoch gewesen wären. Im Vergleich zur USR III ist der Spielraum für die Kantone in der SV17 aufgrund der enger gefassten und im Gesetz definierten Instrumente sowie auch durch den Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer kleiner. Die Umsetzung von USR III bzw. der SV17 hat zu einer weiteren Anheizung des interkantonalen Steuerwettbewerbs auf der Ebene der Gewinnsteuersätze geführt, der Druck auf Zentrumskantone wie Zürich steigt. Die breite Palette von Ersatzmassnahmen soll diesen Wettbewerb mindern. Aus diesem Grund unterstützt der Stadtrat den Vorschlag des Regierungsrats, die zinsbereinigte Gewinnsteuer – zumindest fakultativ – in die SV17 aufzunehmen. Die Besteuerung der Unternehmen darf aus Sicht des Stadtrats aber nicht unter ein, auch von der OECD nicht toleriertes Niveau fallen. Dazu Stadtrat Leupi: «Wir haben vom kantonalen Steueramt klare Aussagen bezüglich der Wirkung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verlangt. So wie angedacht, trägt sie ohne wesentliche Mitnahmeeffekte dazu bei, spezialisierte Unternehmen im Kanton Zürich zu halten und das Steuersubstrat zu erhöhen. Im Sinne eines Kompromisses bei der Senkung der Gewinnsteuern anerkennen wir, dass dieses Instrument für den Kanton Zürich wichtig ist.»

Gegenfinanzierung entlastet Stadt besser

Der dritte Punkt des in den Runden Tischen geschnürten Gesamtpakets betrifft die Kompensation der Gemeinden. Diese soll durch eine Entlastung der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen und einer Entlastung der besonders betroffenen Gemeinden im Finanzausgleich erfolgen. «Die Ausfälle der Stadt, die sich durch die Senkung des Gewinnsteuersatzes ergeben, werden mit diesen Massnahmen wesentlich verringert», wie Stadtrat Daniel Leupi betont. Es handelt sich dabei aus Sicht der Stadt zudem um einen ersten Schritt hinsichtlich einem besseren Ausgleich der Soziallasten im Kanton Zürich.

Vernehmlassung zur Bundesvorlage

Der Stadtrat begrüsst das Bestreben des Bundesrats nach einer zeitnahen Umsetzungsalternative zur USR III und stimmt im Grundsatz der SV17 zu. Dies vor allem auch, weil weiterhin dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Abschaffung der international kritisierten Steuerstatus besteht. Anpassungsbedarf gegenüber der Bundesvorlage sieht der Stadtrat Insbesondere bei der Patentbox, der Entlastungsbegrenzung (60 statt höchstens 70 Prozent) und den Abzügen für Forschung und Entwicklung. Der Stadtrat wird bis zur gesetzten Frist am 6. Dezember 2017 zuhanden des Schweizerischen Städteverbands (SSV) definitiv Stellung zur neuen Vorlage nehmen.