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Steuervorlage 17: Stadtrat stimmt der Bundesvorlage im Grundsatz zu

Medienmitteilung

Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbands

Der Stadtrat hat die Vernehmlassung des Bundes zur Steuervorlage 17 zuhanden des Schweizerischen Städteverbands verabschiedet. Der Stadtrat stimmt der Steuervorlage 17 im Grundsatz zu.

30. November 2017

Der Stadtrat begrüsst das Bestreben des Bundesrats nach einer zeitnahen Umsetzungsalternative zur USR III. Dies vor allem auch, weil weiterhin dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Abschaffung des international kritisierten Steuerstatus besteht.

Die Steuervorlage 17 (SV17) sieht als obligatorische kantonale Massnahmen die Abschaffung der Regelungen für die kantonalen Statusgesellschaften, eine Patentbox sowie eine Entlastungsbegrenzung auf höchstens 70 Prozent vor. Fakultativ sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, einen zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung zu implementieren sowie Anpassungen bei der Kapitalsteuer vorzunehmen. Obligatorisch sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene soll eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent eingefügt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und einen vermehrten Einbezug der Städte und Gemeinden vor.

Anpassungen bei Patentbox, Abzügen und Mindestbesteuerung nötig

Insbesondere bei der Patentbox und den Abzügen für Forschung und Entwicklung sieht der Stadtrat Anpassungsbedarf. Er begrüsst den deutlich eingeschränkteren Handlungsbereich der Box, verlangt jedoch den Ausschluss von im Ausland patentierter Software. Die Einführung der Patentbox soll zudem ein freiwilliges Instrument sein, womit die Wirkung auf den nationalen Finanzausgleich fairer würde. Die Abzüge für Forschung und Entwicklung hingegen sollen auf staatlich subventionierte oder durch die Kommission für Technologie und Innovation geförderte Forschung limitiert und nicht auf die Entwicklung ausgeweitet werden. Bei der Entlastungsbegrenzung setzt sich der Stadtrat dafür ein, innerkantonal eine Begrenzung von 60 Prozent und somit eine höhere Mindestbesteuerung anzustreben.

Kantonsanteil an direkter Bundessteuer soll auf 21,2 Prozent bleiben

In Bezug auf die Berücksichtigung der Städte und Gemeinden fordert der Stadtrat eine klare und griffige Formulierung, dass die Gemeinden angemessen zu entschädigen sind und die Kantone die Ausgleichszahlungen des Bundes nicht alleinig für sich beanspruchen können. Nach Auffassung der Stadt Zürich ist an dem vom Parlament festgelegten Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in Höhe von 21,2 Prozent festzuhalten. «Damit wird die im Rahmen der SV17 vorgesehene Berücksichtigung der Gemeinden sichergestellt, obschon mit diesen Mitteln nur ein Teil der Steuerausfälle von Kantonen und Gemeinden gedeckt werden kann», so Stadtrat Daniel Leupi. Zudem unterstützt der Stadtrat den Vorschlag des Regierungsrats, die zinsbereinigte Gewinnsteuer fakultativ wieder in die SV17 aufzunehmen. Ebenfalls begrüsst der Stadtrat die Vereinheitlichung und eine massvolle Erhöhung der Dividendenbesteuerung.

Zur kantonalen Umsetzungsvorlage und zum beschlossenen Gesamtpaket hat sich die Stadt Zürich bereits im Rahmen einer gemeinsamen Medienkonferenz mit dem Regierungsrat und dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPV) am 27. November geäussert.