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Bezirksrat weist Rekurs vollumfänglich ab

Medienmitteilung

Der Bezirksrat hat den Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmungsvorlage zum geplanten Fussballstadion, zu gemeinnützigen Wohnungen und zu zwei Hochhäusern auf dem Areal Hardturm vollumfänglich abgewiesen. Die Zürcher Stimmbevölkerung wird am 25. November 2018 über die Vorlage abstimmen.

22. November 2018

Die Stadt Zürich plant zusammen mit privaten Investoren auf dem Areal Hardturm den Bau eines Fussballstadions für 18 000 Fans, 174 Genossenschaftswohnungen der Allgemeinen Baugenossenschaft (ABZ) sowie rund 600 Wohnungen im mittleren Preissegment der Anlagestiftungen der Credit Suisse. Der Bau und der Betrieb des Fussballstadions werden privat finanziert. Die Zürcher Stimmbevölkerung wird am kommenden 25. November 2018 über die Vorlage abstimmen.

Gegen die Abstimmungsvorlage wurde ein Stimmrechtsrekurs eingereicht. Der Bezirksrat weist den Rekurs vollumfänglich ab, wie er in seinem Beschluss vom 20. November 2018 festhält. Mit diesem Entscheid bestätigt der Bezirksrat, dass die Stadt Zürich «ihre Pflicht, die Stimmberechtigten sachlich und quantitativ ausreichend zu informieren» erfüllt hat. Der Entscheid des Bezirksrats ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtsmittelfrist beträgt fünf Tage.

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