In der Laufenden Rechnung schlagen die neu von den Gemeinden zu übernehmenden Kosten im Bereich der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) gemäss Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2017 und 7. November 2017 mit 1,5 Millionen Franken zu Buche. Eine um 20 Prozent höhere Stundenentwicklung im Bereich der ambulanten Krankenpflege (Spitex) führt zu einem Mehrbedarf von 1,5 Millionen Franken. Die Fall- und Kostenzunahme in den Bereichen Heime und Wohnen führt zu höheren Zusatzleistungen von 3,2 Millionen Franken. Das prognostizierte BIP-Wachstum und die Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ziehen bisher keine Stabilisierung in der Sozialhilfe nach sich; ein leichter Anstieg in den Fallzahlen führt zu einem Mehraufwand von 1,9 Millionen Franken.