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Städtisches Näherbaurecht ermöglicht 24 gemeinnützige Wohnungen

Medienmitteilung

Baugenossenschaft GEWOBAG erstellt Ersatzneubau in Albisrieden

Die Stadt Zürich räumt der Gewerkschaftlichen Wohn- und Baugenossenschaft (GEWOBAG) ein Näherbaurecht für einen Ersatzneubau in Albisrieden ein. Diese bezahlt dafür 487 000 Franken und erklärt sich bereit, die Belegungsvorschriften der neuen städtischen Vermietungsverordnung zu übernehmen. Der Stadtrat hat den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag genehmigt.

5. Juni 2019

Auf einer knapp 6500 m2 grossen Parzelle betreibt der Krippenverein Albisrieden heute die Kinderkrippe Langgrütweg 21. Die Eigentümerin des Grundstücks, die GEWOBAG, möchte das Kinderkrippengebäude aus dem Jahr 1958 durch einen Neubau mit 24 Wohnungen ersetzen. Für die Kinderkrippe bietet die GEWOBAG einen Ersatzstandort in der Nähe an. Es handelt sich dabei um einen Ersatzneubau an der Langgrütstrasse 130, der vor dem Abbruch des heutigen Krippengebäudes bezugsbereit sein wird; ein nahtloser Betrieb der Krippe ist damit gewährleistet.

Um das Projekt von Gmür & Geschwentner Architekten AG am Langgrütweg 21 umsetzen zu können, benötigt die GEWOBAG ein Näherbaurecht von der Stadt Zürich. Der Stadtrat hat nun den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag genehmigt. Die Entschädigung für das Näherbaurecht, die sie der Stadt Zürich bezahlt, beträgt 487 000 Franken.

Die Genossenschaft hat sich bereit erklärt, ein Drittel der Wohnungen zu subventionieren. Was die Wohnsitzpflicht und die Belegung angeht, wird sie die Vorgaben der neuen Vermietungsverordnung anwenden; die Wohnungen dürfen also nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden und es gilt während der gesamten Dauer eines Mietverhältnisses die Formel «Mindestbelegung gleich Anzahl Zimmer minus eins».

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